Bemerkung

also, Sonntag, 27.09.2015, 17:15 (vor 3777 Tagen) @ Chef8268 Views

In 8 Fällen ist sich der Anwalt selbstsicher, dass ein Strafverfahren
eröffnet werden wird (verhetzende Aussagen gegenüber muslimischen und
jüdischen Gläubigen, sowie verhetzende Aussagen gegenüber Minderheiten
die zur Gruppe der "Zigeuner", "Araberpack" und "Neger" gehören). Da er
noch bei der Auswertung der anderen Aussagen ist, könnte es durchaus noch
mehr hinreichende Straftaten geben.

Als neutraler Leser dieses Forums möchte ich darauf hinweisen, dass die Bezeichnung "Araberpack", gesucht von mir am 27.09.2015 um 15:20 mit Hilfe der auf dieser Platform zur Verfügung gestellten Suchfunktion, nur einmal gefunden werden konnte. Dieser Fund verwies zur angegebenen Zeit ausschliesslich und nur auf die Kopie des angeführten @mails der privaten Organisation "Die Hetzerjäger".

also


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