Meine Empfehlung ..

Beo2, NRW Witten, Sonntag, 27.09.2015, 19:18 (vor 3773 Tagen) @ Chef7398 Views

Einleitung: Folgende Email erhielt ich gestern. Die Absender/Organisatoren konnte ich bislang nicht ermitteln. Die Schmähschrift hier im vollen Wortlaut. Es handelt sich um eine "Drohung mit einem empfindlichen Übel", mit andern Worten um Nötigung (§ 240 Strafgesetzbuch) und wegen des herabsetzenden Tones auch um Beleidigung u.a. Die weiteren Schritte prüfen wir gerade.

Würde ich nicht machen. Je mehr Du tust und vorauseilend aggierst, umso mehr heizst Du eine (vermutlich völlig unnötige) Auseinandersetzung, möglicherweise mit einem Psychopathen (und seinen Helfern), an. Das kann Geld, Zeit und Nerven kosten! In diesem Fall halte ich einen Gegenangriff nicht für die beste Verteidigung.

Einfach abwarten und Tee trinken.

Eventuell würde ich rückfragen, welche Postings denn konkret beanstandet werden .. und würde eigene, (diesmal) genaue Überprüfung zusichern. In sehr kritischen Einzelfällen würde ich die betreffenden Poster förmlich verwarnen und die kritischen Postings löschen. Fertig!

Gruß, Beo2


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