Erkenntnisgewinn und weiteres Vorgehen

b.o.bachter, Freitag, 31.07.2015, 18:30 (vor 3827 Tagen) @ b.o.bachter4884 Views

Guten Tag allerseits!

Also: Von meinem gesamten Umfeld - wozu ich in diesem Fall, wegen der erfolgten Veröffentlichung, auch das Gelbe zähle - geht keine Aufstandsgefahr aus <img src=" />

Es gab keine einzige andere Stimme als die, die sagten: Zahlen, Widerstand ist zwecklos, lohnt nicht, gibt eh nix, doof sich überhaupt aufzuregen usw.

Meine Frau, bzw. Freundin, Partnerin, Zukünftige...äh...zukünftige Ex, meint ja, ich hätte manchmal einen Dickkopf. Ich meine das nicht. Manchmal habe ich aber aus Gründen und Überlegungen heraus eine Überzeugung. Bei der bleibe ich dann, bis ich sie als falsch erkenne - allerdings nicht um jeden Preis.

Wegen dem Kosten-/Nutzen-/Risikoverhältnis war klar, dass kein Anwalt involviert wird. Zumal vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang herrscht und es ja auch nicht um komplizierte juristische Sachverhalte, sondern eine schlichte Falschbehauptung geht. Die kann man entweder glauben oder nicht. Oder eben, und das wäre die Strategie, zumindest Zweifel wecken.
Wegen der Aussichtslosigkeit habe ich dann zähneknirschend die Überweisungsmaske ausgefüllt...dann jedoch nicht Enter gedrückt...und beschlossen, das Fräulein vom Amt zu besuchen (und deren Beschaffenheit zu erkunden). Die war aber nicht da und so habe ich statt zu widersprechen, mir von dem Kollegen erklären lassen, wie es denn abliefe wenn...

Grundsätzlich:
Kann man natürlich machen, es kommt jedoch kaum jemand damit durch, weil: „Was glauben Sie, was wir hier alles für einen Unsinn zu hören bekommen, die dollsten Geschichten“.
Das hatte sich Beo ohnehin schon so gedacht, dass diese Leute nicht mit Danksagungen zugeschüttet werden. Nur will er ja keinen Unsinn erzählen/schreiben, sondern begründet darlegen, warum sich der MoPo getäuscht haben muß, zumindest aber getäuscht haben kann. Um dann die Frage aufzuwerfen, ob bei solchen Zweifeln denn der Punkt in Flensburg zu rechtfertigen wäre und nicht eine Verwarnung ausreichen müsste. Für diesen unbewiesenen und zweifelhaften Fall, wenn er denn dann telefoniert hätte, bzw. das Telefon angefasst hätte.

Konkret:
Der Anhörungsbogen (@azur) dient hauptsächlich zur Ermittlung des Täters, was in diesem Falle ja nicht mehr erforderlich war. Deshalb kam eben auch keiner, denn Tat und Täter stehen ja zweifelsfrei fest.
Man kann auf der Bußgeldstelle einfach auftauchen und sagen: Ich widerspreche. Fertig. Man kann es auch Begründen, was sinnvoll ist und dann aufgenommen wird. Oder man schreibt eben etwas und lässt es ihnen (nicht per E-Mail) zukommen. Dafür kann zusätzliche Zeit eingeräumt werden.
Dann beurteilt der Sachbearbeiter, ob die Einwände Quatsch sind (=90%) oder ob etwas daran sein könnte. Wenn ja, dann wird der Polizist aufgefordert dazu Stellung zu nehmen. Dann wird wieder beurteilt, was den Sachbearbeitern jedoch in den seltensten Fällen abschließend möglich ist. Theoretisch können Sie das Verfahren einstellen oder auch die Strafe abändern. Praktisch geschieht dies selten.
Wenn also Zweifel bleiben, geht die Sache ans Gericht. Dort wird der Fall wieder beurteilt und dann, mit oder auch ohne Verhandlung, entschieden. Den Einspruch kann man bis zur Urteilsverkündung zurück ziehen, also auch noch in der Verhandlung. Bei den wenigen Fällen die letztlich verhandelt werden, hat der Einspruch oft keinen Erfolg. Dann würde der Richter wohl oft vorschlagen, den Einspruch zurück zu ziehen. Denn dann wird das Verfahren in den vorherigen Stand zurück versetzt.

Kosten:
Der Widerspruch an sich verursacht keine Kosten. Wenn es dann läuft wie beschrieben, entstehen wohl auch keine nennenswerten zusätzlichen Kosten, weil die Gerichtskosten in diesen Fällen kaum höher sind, wie die Verwaltungsgebühren der Bußgeldstelle. Sollten Gutachten usw. notwendig werden, sieht die Sache freilich anders aus.

Resümee:
Die Lage ist (ziemlich) hoffnungslos aber nicht ernst (wegen der Kosten). Und so wird schriftlich widersprochen und dies mündlich und persönlich dem Fräulein vom Amt vortragen. Damit ein möglicherweise dann damit befasster Richter nicht mit den möglicherweise unzutreffenden Deutungen und Phantasien eben jenen Fräuleins konfrontiert wird (Der Beschuldigte wendet ein, er habe das Handy zwar in der Hand gehabt, dabei aber nicht angefasst - oder so), geht die schriftliche Version zu der Akte.

Arbeitshypothese:
Beo wird sie zur Bezweifelung treiben und daraus muß sich dann eine Veränderung ergeben.
Denn (nur ein Punkt von mehreren): Der MoPo konnte sogar „fast“ die Farbe des Handys sagen – so wie Beo „fast“ die Farbe der Unterhose des MoPo sagen kann. Nur wirklich können konnte er es eben gerade NICHT und tat es eben DESHALB auch nicht.
Warum eigentlich nicht, wenn er das Handy doch gesehen hat? Wenn er es gesehen hat, hat er auch dessen quietschgelbe Farbe mit den neongrünen Rallystreifen gesehen! Geht gar nicht anders! Das Beweisstück ist nicht identifiziert? Wie kann sein? Dann ist es eine Behauptung auf der Basis einer Vermutung, die auf einer Täuschung beruhen kann! Überhaupt gar keine Zweifel möglich? Doch? Un´ nu´?

So...irgendwie...schau´n wir mal, dann sehen wir schon...nur das Handy wird keiner mehr sehen...bis auf den Richter...IN der Verhandlung.


Die Angaben zum Verfahren sind nicht garantiert richtig und auch nicht im Sinne eines Ratschlags oder einer Empfehlung zu sehen. Es ist einfach ein Bericht für Euch. (Und falls jemand Fragen haben sollte, so kann ich darauf voraussichtlich frühestens am Montag reagieren.)


Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!


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