Erfolgsaussichten ... was ist schon Erfolg ;-) ...

CrisisMaven ⌂, Freitag, 24.07.2015, 19:36 (vor 3834 Tagen) @ azur5553 Views

Welche Kosten riskiert @b.o.bachter bzw. welchen Aufwand muss er kalkulieren?
Ist das so korrekt?
bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/einspruch/

So tief wollte ich gar nicht einsteigen [[zwinker]] ...

Diese sagen, das kann stark differieren.

Ja, welche offizielle Stelle wuerde sich angesichts der Vielfalt moeglicher Konstellationen nicht bedeckt halten ...

Der Gute hat keinen Verkehrsrechtschutz: Wo kann er das erfahren (das geht wohl nach Ländergesetzen)? Edit: bussgeldbescheid-einspruch.com/bussgeldbescheid-gebuehren/

Auch hier: So tief wollte ich gar nicht einsteigen ...

Und wie beurteilst Du b.o.bachters Erfolgsaussichten?

Schlecht. Es sei denn, es waere einer aus dem Dutzend exzellenter deutscher Strafverteidiger (viel mehr sind's nicht). Dann aber Honorarvereinbarung vom Mehrfachen dessen, was ueberhaupt erstattungsfaehig waere (auch eine Rechtschutzversicherung zahlt das nie).

Wäre es sehr wahrscheinlich, dass er gutes Geld hinterherwirft, und dann mit leeren Händen daseht?

Absolut. Und wahrscheinlich.

Oder in die Verjährung "kommen lassen" (das geht hier eventuell schwerer, als bei anderen Sachen).

Da er bereits ermittelt ist, gilt die Verfolgungsverjaehrung von theoretisch sechs Monaten. Diese wird aber i.d.R. unterbrochen, d.h. beginnt u.U. von vorn, sonst gaebe es kaum Verfahren vor den Gerichten, die haeufig nach Ablauf von sechs Monaten stattfinden.

"Die Verfolgungsverjährung kann seitens der Verfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Bußgeldbehörde und Gerichte) durch Maßnahmen nach § 33 OWiG, z. B. die erste Vernehmung des Betroffenen, die Anordnung der Bekanntgabe des Bußgeldvorwurfes oder durch richterliche Maßnahmen unterbrochen werden. Nach einer Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist von neuem. Die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung kann auch durch Maßnahmen erfolgen, die dem Betroffenen nicht zur Kenntnis gelangen. Deshalb ist immer eine Einzelfallprüfung, möglichst durch einen Rechtsanwalt, geboten." (Wikipedia)

* oder ggfs. schnelles Verwinden und Abhaken - aber das zu beurteilen, überlasse ich gern den mit den Sachen öfter Befassten und darin Erfahrenern.

Warum ich dazu wenig sagen kann: ich waere nicht in dieselbe Lage gekommen, d.h. haette mit dem Polizisten anders verhandelt und dann an Ort und Stelle auf Beweissicherungsmassnahmen und Gutachter bestanden. Das haette vermutlich zum Freispruch gefuehrt, noch "vermutlicher" aber, dass der Polizist die Sache fallenlassen haette.

Einsitzige Motorradpolizisten sind, anders als doppelt besetzte Streifen in PKW, etwas benachteiligt.

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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