Beweissicherung scheint ja kein Recht zu sein
Warum ich dazu wenig sagen kann: ich waere nicht in dieselbe Lage
gekommen, d.h. haette mit dem Polizisten anders verhandelt und dann an Ort
und Stelle auf Beweissicherungsmassnahmen und Gutachter bestanden. Das
haette vermutlich zum Freispruch gefuehrt, noch "vermutlicher" aber, dass
der Polizist die Sache fallenlassen haette.
Danke für die Info – um diese Möglichkeit muss man ja erst mal wissen. Und wenn man es weiß, dann macht man wohl leicht die Erfahrung von Leserzuschrift @cisplatin.
Aber es hätte ja auch ohnehin nur Klarheit hinsichtlich aus- und eingehenden Anrufen gebracht, nicht hinsichtlich anfassen.