Das ist eine weitere Möglichkeit - ein RA online dazu (Edit: Fachaufsichtsbeschwerde)
Hallo FOX,
Orlando ist vermutlich, angesichts allen Aufwandes, zuzustimmen.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde macht sicher auch 1- 2 h Arbeit. Man kann das auch zur Niederschrift erklären, wobei es vorkommen kann, dass der betroffene Mitarbeiter selbst die Arbeit hat (man kann auch Klagen und Anträge bei den Rechtsantragsstellen zur Niederschrift erklären - man spricht, die fragen und schreiben, und auch Widersprüche kann man so einlegen - Nachteil: Man hat nicht immer eine Kopie).
Die Dienstaufsichtsbeschwerde führt vielleicht zu eine Überprüfung, aber davon muss man nichts hören.
https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde
Ist, wie das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Gegenvorstellung , sowie Eingaben und Petitionen, oft das, wozu im Scherz gesagt wird: Formlos, fristlos, zwecklos. Gilt natürlich nicht immer, aber sicher nicht selten und interne Verfahren sind so eine Sache (wie die Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer).
Wenn der Vorgang nicht korrekt war, dann kann das z. B. die Dienstlaufbahn des Betroffenen stören. Wenn man ihm z. B. nicht glauben wird, oder meint, dass er sich da auf seinen Eindruck verlassen durfte.
Die eigentlichen Rechtsbehelfe, die ja auch in dem Schreiben stehen werden, sind vorzuziehen.
Edit: Und es gibt auch noch das: https://de.wikipedia.org/wiki/Fachaufsichtsbeschwerde
(siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbehelf , und besonders hierbei: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbehelf#Formlose_Rechtsbehelfe )
Problematisch sind immer Verhältnis: Schaden, daraus resultierender Aufwand und die sogenannten Erfolgsaussichten: http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2010/07/13/fehlendes-bzw-geheimgehaltenes-statis... - siehe auch vom selben Anwalt: http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/uber-sinn-und-unsinn-der-dienstaufsichtsbeschwerde/
Viele freundliche Grüße
azur
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