Nanu? Die Frist läuft
War ein Anhörungs-Bogen dabei?
Nein, es war weder einer dabei, noch ist vorher einer separat gekommen.
Die Frist läuft für den Einspruch, oder?
Eigentlich sollte Dir ein beschlagener Praktiker dazu etwas sagen.
Die Bögen kennen ja viele, und auch ich hatte das schon in solchen Verfahren (geblitzt auf der Autobahn), so ähnlich auch als Zeuge.
Die Idee: https://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%B6rung
Und verschiedentlich hat das auch für die Behörde unangenehmer Folgen, wenn sie das unterlässt.
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/28.html
Aber wir sind im Bereich der Ordnungswidrigkeiten:
http://dejure.org/gesetze/OWiG/55.html
Das sagen dazu Anwälte: http://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/bussgeldverfahren/
http://www.kanzlei-erven.de/anhoerung-im-bussgeldverfahren/
Man kann natürlich soviel darauf antworten, wie man will. Denn man muss nichts zu den Vorwürfen sagen. Etliche denken ja, sie sind verpflichtet, wenn z. B. die Polizei vorlädt, aber oft steht einem das frei. Vor allem gerichtliche Ladungen sind Pflicht ( https://de.wikipedia.org/wiki/Ladung_%28Recht%29 ).
Wünsche Dir ein gutes Händchen, wenig Ärger und viel, viel Erfolg
Viele freundliche Grüße
azur
PS: http://www.schadenfixblog.de/verjahrung-von-ordnungswidrigkeiten/
http://dejure.org/gesetze/OWiG/33.html
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