Vermutlich ist verpasst leider verpasst
Hi azur,
Hallo Odysseus,
super. Es ist doch sicher vermerkt worden, wann und wo das festgestellt
wurde. Kann man die Daten vom Netzbetreiber erlangen?
b.o.bachter hat ja schon geschrieben, daß der Kartenbetreiber wohl nichts Taugliches rausgeben kann/will. Aber haben müßte es die Daten, denn:
Hier käme höchstens noch die Vorratsdatenspeicherung in Betracht.
Hier für den Fall, den Bürger zu entlasten. Mhh, gibts den eigentlich?
Und sind diese im Zweifel gerichtsfest?
Müßten müßten sie....aber was heißt das schon.
Fraglich ist, ob man da rankommt.
Der Beweis auf dem Handy selbst ist vermutlich schon beseitigt, da diese Speicher eben begrenzt sind und mit jeder neuen Telefonaktivität am Ende der älteste Eintrag gelöscht wird.
Deshalb vermutlich eben eine verpasste Gelegenheit.
Die Geldbuße ist vermutlich nicht das eigentliche Problem.
Der Punkt im Zentralregister ist das Ärgerliche.
Zumal massiv verschärft.
Beim alten Punktesystem gabs 1 Punkt, nach 18 Punkten war der Lappen weg.
Beim neuen Punktesystem gibts 1 punkt, aber bereits nach 8 Punkten ist der Lappen weg.
Ein Vorgespräch bei einem AUSGEWIESEN guten Anwalt zu dem Thema würde ich machen. Ich glaube manchmal ist das schon mit der einfachen Mitgliedschaft in einem Automobilclub abgedeckt.
Aber das Erbebnis wird eher so sein, daß man ohne Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kein Verfahren anstrengt.
Das geht schnell in die Tausende. Auch wenn die Faust in Tasche blutet, sollte man es lassen und seine Lehren daraus ziehen.
P.S.: allgemein zu Verkehrsrechtsschutz-Versicherung (eine mögliche Lehre)
Nach meiner Erfahrung neben der klassischen Haftpflichtvers. für sich selbst die Zweitwichtigste Versicherung - für unter Hundert/Jahr zu haben (natürlich Tests für Vergleiche heranziehen).
Wird völlig unterschätzt, wie ich schon oft feststellen mußte.
Denn man ist neben Problemen beim privaten Ankauf und Verkauf von Verkehrsmitteln (Autos, Motorräder, Fahrräder etc.) für alles was im Rahmen der Teilnahme am Verkehr passiert, versichert.
Also auch als Fußgänger, Skater etc. und bei Unfällen, Anzeigen etc. und sich daraus entwickelnden Streitigkeiten. Wird man also z.B. als Fußganger vom Radfahrer angefahren, kann man gerichtlich die Schuld feststellen und ggfs auch Schmerzensgeld einklagen.
gruß
odysseus