Für die Zukunft::
- gelben Brief nicht öffnen!
- zurück auf die Post bringen.
Kommentar von Mangoldt, Klein, Starck, 5. Auflage:
Gemäß Artikel 103 Abs. 1 GG Rn 31 muss ein zuzustellendes Schriftstück (Förmliche Zustellung, der sogenannte Gelbe Brief) persönlich übergeben werden. Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass amtliche Bescheide von einer Amtsperson ausgehändigt werden müssen. Die Deutsche Post AG erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Siehe auch:
https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/01/16/der-gelbe-brief-%E2%80%9E-die-illegal...
Grüße - Friedrich