Nein, das hast Du doch nicht verstanden - Annahmezwang ist auch nicht ganz korrekt
Hallo RZ,
erstens mogelst Du, in dem Du versuchst zu unterschieben, Geld sei so etwas wie ein staatlicher Schuldschein:
Ja, weil es einen Annahmezwang gibt. Der einzige Unterschied zwischen
deinen beiden Scheinen ist der, dass der eine Schuldschein vom Staat
garantiert wird
Falsch! Geld ist kein staatlicher garantierter Schuldschein, weil es kein Schuldschein ist, wie immer wieder erklärt worden ist.
Daraus ergibt sich aus dem Geldschein keine Schuld von irgendwem bei irgendeinem anderen!
Geld ist staatlich erstellt, aber kein Schuldschein, sofern keine Bindung an EM (oder anderem). Aus dem Geldschein heraus kann niemand etwas verlangen oder jemanden anderen zu einer Leistung zwingen.
und es einen Annahmezwang gibt
Das gilt doch aber nicht nur bei Geld!
§ 14 BBankG bestimmt nur, was gültiges Zahlungsmittel ist.
Aber: Letztlich bestimmen immer Parteivereinbarung (Vertrag) und/oder Gesetz (Forderungen auf Grund gestzlichem Tatbestand (TB) - wie auf Schadensersatz) immer, was die von dem Gläubiger zu akzeptierende Leistung ist.
Bei Stückschuld, das Stück: http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%BCckschuld
Bei Gattungsschuld, wie Geld (Geld ist auch nur eine Gattungsschuld, wie z. B. Korn bestimmter Art und Güte!) - eine Sache vereinbarter Art und Güte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gattungsschuld
Also ob z. B. Korn oder Geld geschuldet wird: Der Schuldner wird frei, wenn der Gläubiger wie vereinbart erhält (siehe Erfüllung und Erlöschen eines Schuldverhältnisses).
Vorsicht vor allem dabei, das nicht mit: http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrahierungszwang zu verwechseln, denn der Kontrakt (bei rechtsgeschäftlichem Schuldverhältnis) ist doch längst geschlossen, ja sogar Basis für den Anspruch.
So etwas wie ein "Annahmezwang" - das ist keine wirkliche Besonderheit von Geld.
"Annahmezwang" bei Geld wird vor allem auf Stückungen bezogen verwendet (siehe wiki Zahlungsmittel).
Und das ist auch fragwürdig:
und der andere halt so eine
Sache zwischen Privaten ist.
Auch dafür gelten Gesetze, wie wir sahen.
Die Parteivereinbarungen finden immer Begrenzung in Gesetz und Verkehrsitte (siehe AT BGB), sonst sind sie nämlich nichtig (die bei Juristen berühmten "7 Zwerge" des BGB AT, wie: http://dejure.org/gesetze/BGB/134.html )
Da höre ich bei Dir unzureichendes Verständnis heraus.
Ach und dann gibt es da noch einen kleinen Unterschied. Wenn der
gesetzliche Schuldschein
Was soll denn das sein? Ein gesetzlicher Schuldschein?!
Geld ist es bestimmt nicht, denn ein Euroschein ist kein Schuldschein, wie hinreichend erklärt.
beim letzten bzw. ersten Schuldner landet
verschwindet er, wie er entstanden ist. Da glotzt der Gläubiger dann ganz
schön doof aus der Wäsche.
Schmarrn. Das ist ein Märchen, das aus Versimplifizierung rührt.
Wie soll denn das praktisch aussehen, wenn Du Geldscheine meinst, die keine Schuldscheine sind oder sein können, wenn sie keine EM-Bindung haben.
Wie heißt es in Joethes Faust (wo in Teil 2 mehr zur Geldtheorie erkl#+rt wird - Schatz, als hier oft zu lesen): Du gleichst dem Geist, den du begreifst.
Weil:
Weltbilanz:
Aktiv 0; Passiv 0
Achwas. Nun komm noch mit der Kreisgeschichte, die wir hier zig Mal abgehandelt haben (und schon im alten Forum besprochen wurde): http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=322332
Siehe vor allem meine Antworten an Elli, denn es macht einen riesen Unterschied der Ausgangslage zum späteren Zustand. Zuerst haben sie Schulden, dann nicht mehr. Und das ist eben vorteilhaft.
Nein, RZ, bin mir sicher, Du hast es nicht verstanden.
Aber man gibt die Hoffnung nicht auf.
Viele freundliche Grüße
azur
... irgendwie erinnert das doch an...
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