Muss mich da auch konkretisieren (ed)

azur, Samstag, 30.05.2015, 14:46 (vor 3882 Tagen) @ Rybezahl6103 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 30.05.2015, 14:50

Und was kann der Eigentümer (z. B. Nico, HG) einer Banknote nun von

dem,

der unterschrieben hat, verlangen (zumal, erinnern wir uns:
Unterschriftserfordernis ist in den meisten rechtlichen Dingen eine
Ausnahme)? Nüscht.


Ja, genau, das ist der ganze Witz. Man muss ihn nur mal verstehen.
[[freude]]

Ja, Du bist eben ein Naturtalent [[zwinker]] [[freude]],

wir müssen das alles erst lange lernen...

Muss mich an einer wesentlichen Stelle konkretisieren. Schrieb zuvor:

"Mit einem Schuldschein kann ich hoffen, erwarten und verlangen, dass jemand bestimmtes leistungsfähig ist und an mich leistet. Und dann kann man sehen, ob es klappt oder nicht.

Mit einem Geldschein kann ich hoffen, dass der für einen Abnehmer attraktiv ist. Und das klappt bisher vorzüglich"

Gerade, weil wir in einem Börsenforum sind, wo der Handel mit Forderungen im Kern steht.

Hätte beim Schuldschein schreiben müssen, dass der Inhaber nicht nur Erfüllung der verbrieften Schuld erhoffen, erwarten oder velangen kann, sondern auch, dass das Papier im Verkehr etwas wert ist.

Also, dass man es gewinnbringend veräußern kann (manchmal müssen Abstriche gemacht werden, um noch etwas heraus holen zu können - also lieber unter Wert verkaufen, aber doch noch dabei was einnehmen).

Veräußern heißt nicht nur verkaufen! Sondern eine Sache übertragen. Gegen Gegenleistung (entgeltlich), die in Geld oder einer anderen Gegenleistung bestehen kann, oder unentgeltlich.

Veräußern ist ein Oberbegriff: Hier etwas sehr knapp: http://de.wikipedia.org/wiki/Ver%C3%A4u%C3%9Ferung

Also kann der Schuldschein nicht nur a) das Verlangen der Leistung der verbrieften Schuld ermöglichen, sondern auch b) den Handel mit der Forderung an sich bzw. die Erfüllung einer anderen Forderung (wobei die eigentlich im schuldschein verbriefte Forderung erhalten bleibt, weil diese dabei nicht erfüllt wird und erloschen sein kann).

Also z. B. Forderung gegen andere Forderung.

Mithin kann man, wenn der Geschäftspartner so einverstanden ist, eine Forderung durch Hingabe einer anderen Forderung (auch an Dritte, so zulässig) erfüllt werden. Das hängt vom sogenannten Willen der Parteien ab.

Bezahlen meint Erfüllen mit Geld auf eine Forderung auf Geld. Andere Efüllungen gibt es natürlich auch. Das ist dann aber kein eigentliches Bezahlen, auch wenn es für den Laien so ausschaut. Auf den ersten Blick.

Viele freundliche Grüße

azur

--
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