Gesetzliches Zahlungsmittel

Nico, Freitag, 29.05.2015, 14:02 (vor 3883 Tagen) @ Rybezahl6537 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 29.05.2015, 14:56

Azur hat recht!

Hier zufällig einmal [[freude]] [[freude]] [[freude]]
(Kleiner Gag in Anlehnung an unseren Streit um Besitz und Eigentum.) [[herz]]

Historisch ist heutiges ZB-Geld einmal an die Stelle von Gold gesetzt worden.

Gold kann man zwar nicht wirklich ernten, aber man kann es schon irgendwie abbauen.

Gold ist KEINE Schuld!

ZB-Geld könnte man als „virtuelles Gold“ bezeichnen, wie ich selbst gelegentlich schon kundgetan habe, z.B. hier.

Die ZB schuldet niemanden nix – null irgendetwas. Sie ist unkaputtbar – oder „infallibel“ (wie wir Debitisten gerne sagen). Die ZB hat die Lizenz zum Gelddrucken, und ist nicht darauf angewiesen, Schulden zu machen. Vielmehr hat sie es in der Hand, jemanden Schulden zu erlassen (gesetzliches Zahlungsmittel – legal tender for all debts). Z.B dem Staat, wenn sie deren Schulden (Staatsobligationen) „kauft“, oder wie man besser sagen sollte – "monetarisiert". Ärgerlich, dass die ZB'en den „Staat“ - oder man sollte doch wohl besser sagen, das Volk – auf ihren Schulden sitzen lassen. Leider sehr eigenwillig die Fed., bzw. ihre Europa-Filiale namens EZB.

Schöne Grüße

--
... in Wirklichkeit ist ... immer alles ganz anders, als es ... in Wirklichkeit ist ...


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