Eine Unterschrift macht noch keinen Schuldschein

azur, Samstag, 30.05.2015, 00:38 (vor 3883 Tagen) @ Rybezahl6662 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 30.05.2015, 00:42

Hallo Rybezahl,

na wenigstens das ist klar:

Natürlich ist Gold keine Schuld.

Das ist ein Schuldschein (aber wohl keine Leihe!):


Es ist wirklich ganz einfach:

->
Ich leihe mir vom Bauern fünf Sack Saatgut und gebe ihm dafür einen
Schuldschein. Diesen Schuldschein kann der Bauer natürlich auch einem
anderen Bauern geben, der dann von mir die 5 Sack Saatgut + 5% verlangen
kann. Als Beweis für seine Forderung dient ihm der Schuldschein.

Jetzt haben wir Unmengen solcher Schuldscheine im Umlauf, was die ganze
Sache unheimlich kompliziert erscheinen lässt. "Das muss man den
Professoren überlassen, gar nicht drüber nachdenken, versteht doch kein
normaler Mensch!"

Ja, das ist ein Schuldschein (aber übrigens wohl keine Leihe! Leihen ist unentgeltliche Gebrauchsüberlassung ist Sinne von Benutzen einer Sache, wie Miete die entgeltliche ist, bei dem die Sache erhalten bleibt. Wird sie verbraucht, dann wird eine Rückerstattung geschuldet, wie das wohl in dem von Dir genannten Falle erahnbar: Von gleicher Art und Güte - siehe Gattungsschuld. Also Korn der selben Art und Güte. Auch Geld ist übrigens ganz klar Gattungsschuld).

Und das eben nicht:


[image]

Sogar mit Unterschrift (roter Kreis).

Und was kann der Eigentümer (z. B. Nico, HG) einer Banknote nun von dem, der unterschrieben hat, verlangen (zumal, erinnern wir uns: Unterschriftserfordernis ist in den meisten rechtlichen Dingen eine Ausnahme)? Nüscht.

Wenn Du einen Schuldschein über einen Sack Saatgut (Sorte sollte bestimmbar sein) hast, hast Du einen Schuldschein.

Hast Du nur einen Geldschein, hast Du keinen Schuldschein.

Da kann der noch soviel unterschrieben sein, von aus dem Amt geschiedenen oder derzeitigen Bankern. Und wie auch immer der erstellt ist.

Natürlich stammt der Geldschein zumeist aus Schuldverhältnissen (und sei es Schenkung), also ist auf Grund derer übereignet und übergeben worden (ist jetzt fast eine kleine Tautologie drinn: denn Übereignen beinhalten Einigung und Übergabe, aber die Feinheiten können hier dahin gestellt bleiben), denn das wenigste Geld wird gefunden. Aber er beinhaltet (Vorsicht, es ist immer noch ein Ding, ein Rechtsobjekt) bei Banknoten ohne EM-Bindung (oder anderes, siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Assignat ) kein Schuldverhältnis, verbrieft keine Schuld, keine Forderung, keinen Anspruch auf nichts.

http://www.angela-merkel.de/ Da sieht man gleich deren Unterschrift. Das hat dort auch keinen Wert, außer einem ästhetisch gemeinten.

Komm, das schaffst Du: Dass riesen Forderungen auf Geld in aller Welt unterwegs sind, Schulden in Unzahl gehandelt werden, heißt eben noch nicht, dass Geldscheine, mithin eben Geld, Schuldscheine sind.

Mit einem Schuldschein kann ich hoffen, erwarten und verlangen, dass jemand bestimmtes leistungsfähig ist und an mich leistet. Und dann kann man sehen, ob es klappt oder nicht.

Mit einem Geldschein kann ich hoffen, dass der für einen Abnehmer attraktiv ist. Und das klappt bisher vorzüglich*.

Viele freundliche Grüße

azur


* erinnert an Mario Adorf in Kir Royal

https://www.youtube.com/watch?v=k25wI_TiYuU [[top]] [[top]] [[top]]

So geht Korruption, aber sie wollen nicht mal jeden kaufen [[zwinker]] .

Es beißt die Maus kein Faden ab: Die Regeln sind im Recht festgelegt. Und wenn sie geändert werden, wie übrigens laufend (was der Laie so kaum mitbekommt), dann ist das wieder nur über das Recht. Auch das beschreibt auch Luhmann sehr schön.

Es ist immer die Frage nach dem Recht etwas zu verlangen: Forderung oder Schuld. Das ist ein Recht. Also aus dem Recht.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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