Annahmezwang

Rybezahl, Samstag, 30.05.2015, 16:20 (vor 3882 Tagen) @ azur6142 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 30.05.2015, 17:46

Hätte beim Schuldschein schreiben müssen, dass der Inhaber nicht
nur
Erfüllung der verbrieften Schuld erhoffen, erwarten oder velangen
kann, sondern auch, dass das Papier im Verkehr etwas wert ist.

Ja, weil es einen Annahmezwang gibt. Der einzige Unterschied zwischen deinen beiden Scheinen ist der, dass der eine Schuldschein vom Staat garantiert wird und es einen Annahmezwang gibt und der andere halt so eine Sache zwischen Privaten ist.
Ach und dann gibt es da noch einen kleinen Unterschied. Wenn der gesetzliche Schuldschein beim letzten bzw. ersten Schuldner landet, verschwindet er, wie er entstanden ist. Da glotzt der Gläubiger dann ganz schön doof aus der Wäsche.

Weil:
Weltbilanz:
Aktiv 0; Passiv 0

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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