Kann man beides nicht essen oder ernten, aber bescheinigte Schuld ist nicht gleich Scheinschuldschein

azur, Freitag, 29.05.2015, 03:19 (vor 3884 Tagen) @ Rybezahl7033 Views

Hallo RZ,

Schuldschein = bescheinigte Schuld.

Bargeld bescheinigt keine Forderung, keinen Anspruch vom Eigentümer irgendwem gegenüber.

Man kann Annahme einer Bezahlung mit gültigen Zahlungsmittel verlangen, aber das ist keine Leistung, wie man sie mit einem Schuldschein verlangen kann.

Z. B. Rybezahl schuldet dem Inhaber eines Schuldscheines 1.000 x Vorlesen eines Rübezahlmärchens. Dazu hat sich Rübezahl mal verpflichtet, und nun geht der Schuldschein von Hand zu Hand, bis es ein Gläubiger fällig stellt (Leistungstermin ist, wie man sah, nicht unbedingt notwendig*, wohl aber die Festlegung eines konkreten Schuldners und einer konkret geschuldeten Leistung).

Also das kann man drehe und wenden wie man will: Schuldschein ist Schuldschein und Bargeld ist Bargeld.

Niedlich... Na Du bist ja ein [[herz]]chen.

Viele freundliche Grüße

azur


* siehe aber: http://de.wikipedia.org/wiki/Frist
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html
usw. Das sind also Ausnahmen!

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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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