HER mit dem Zaster (aber nur Bargeld ist rechtlich Geld)

azur, Donnerstag, 28.05.2015, 21:31 (vor 3884 Tagen) @ Hasso7989 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 28.05.2015, 21:36

Hallo Hasso,

es knirscht im Gebälk und man windet sich hin und her nach Auswegen. GR und GB, und alles droht.

Was soll uns die Meldung sagen, die Du uns bringst? Bargeld soll als suspekt, als heiß gelten. Man soll es loswerden wollen und die MSM machen es immer gleich: Sie beeinflussen nicht nur die Adressaten, sondern vor allem auch deren Umfeld, die Einfluss auf die Adressaten nehmen (sollen).

Und dann noch Meldung aus der Schweiz, dem alten Bunker, der nun auch als heiß gelten soll.

Man kann also, wie hier auch gesagt, eintweder die Flucht in die Fremdwährung (EM nennt keiner mehr), Sachwerte oder die Einzahlung vornehmen. Und gerade auf den letzteren Betrag soll die Meldung wohl zielen.

Her mit dem Zaster, soll die Meldung sagen. Wenn es erst auf den Konten ist, dann verfällt es, aber mehr noch, es ist unter Kontrolle des Gesetzgebers (also dem, der in Eigentum eingreifen kann).

Interessanterweise gilt rechtlich nur Bargeld* als Geld, mit dem man bezahlen kann. Hier wird das Problem aufgedröselt: Zahlungsansprüche, z. B. gegenüber einer Bank, z. B. auf das Guthaben des Girokontos, sind nur Forderungen auf Geld - und Anweisungen sind nur Erfüllungssurogate.

Das kann man im Folgenden sehr schön sehen: Ron Francke: Erfüllung bei bargeldloser Überweisung

Tipp: Es ist eine sehr schwierige Thematik, vor allem für Laien, also zunächst das Inhaltsverzeichnis (die Grobstruktur) studieren: dort verlinkt: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=355178 (hatte mal @Bill gebracht [[top]] ).

Vermutlich ist das also der Versuch etwas in eine Richtung zu beeinflussen, aber ob Bargeld so schnell stirbt? Das kann man bezweifeln.

Allerdings ist in solchen Umbruchzeiten (das wissen Ossis aus der Wende sehr gut) alles Mögliche denkbar. Und es ist ja hier auch geschrieben worden, dass es ja auch als vorübergehend usw. daher kommen kann. Notmaßnahmen, die rechtlich zunächst nicht angreifbar sind (und @E/M - man kann auch Dinge bewirken, die man nicht dürfte - macht auch der Staat ständig), sind z. B. Teil der Notstandsgesetzgebung, also weiß man um die Problematik und kennt Mittel und Wege...

Alles sehr spannend.

Schön, sehr schön, weiter von Dir lesen zu können!

Viele freundliche Grüße

azur


* gern nehme ich Bargeldsummen entgegen - und trage das Risiko. Ob ich das tragen kann, ist eine andere Sache, aber das muss ich Euch ja nicht sagen. Diejenigen, die das wollen, bekommen einen niegelnagelneuen und ehrlich gemeinten Rückzahlungsanspruch.

Woran erinnert Euch das? [[freude]]

Tipp: Wer macht das mit Euch genauso?

(Ehrlich, kann es im Moment ganz besonders gebrauchen, in der Familie wird ein wenig Hochzeit gefeiert... Also her mit dem Zaster [[freude]])

(es gab mal so einen Berliner Teppichhändler - bitte, die Herkunft spielt doch keine Rolle [[zwinker]]!, der warb ewig im Radio mit der abschließenden Floskel: "und ährlische Preise!". Ist hier ein geflügeltes Wort. Gut, wenn man auch den Audio-Volksempfänger auslässt [[freude]] - man liest alles Wichtige im DGF [[freude]].)

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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