Zu was willst Du so sagen? Zu Geldschein oder Schuldschein?

azur, Freitag, 29.05.2015, 10:35 (vor 3884 Tagen) @ Rybezahl6741 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 29.05.2015, 10:41

Hallo Rybezahl,

siehe Betreff. Erkennst Du das Problem?

Mit Geld kann man bezahlen und damit eine Zahlschuld erfüllen - mit Schuldscheinen, die bestenfalls Erfüllungssurrorate darstellen können, i. e. Sinne nicht.

Da hilft auch keine Wortklauberei, es geht um den Kern, das Wesen der Sache.

Und alles Interessierten sei empfohlen, das von Rybezahl angebotene Wort einmal zu googlen, gern auch zusammengeschrieben, oder mit oder ohne "+" oder "-"-Zeichen. Da sieht man den ungefähren Wesensgehalt dieses Wortes (und man schaue wieder nach Volksetymologie).

Permits braucht man vorwiegend im englischen Sprachraum. Fürs Camping oder zum Bauen. Das ist eine schriftliche Erlaubnis.

Aber was hat das mit Geld zu tun? Oder mit Schuldscheinen, oder Forderungen oder Ansprüchen? Antwort: Nichts.

Stell Dir vor, Du hast Anspruch auf eine Baugenehmigung (aus dem öffentlichen Recht). Nach Erhalt hast Du den schriftlichen Bescheid. Da kannst Du was damit bezahlen oder von wem eine Leistung verlangen? Und wieder nichts.

Also sind Geld und Schuldschein* mit Sicherheit keine Permissions-Scheine.

Oder so: Zahlungsmittel sind amtliche Urkunden.

Aber nicht alle amtliche Urkunden sind Zahlungsmittel.

Also kann man diese Eigenschaft nicht zur eindeutigen Bestimmung heranziehen.

Urkunden sind es beide, aber das sagt nichts über die Benutzbarkeit als Zahlungsmittel.

Was Bargeld ist, und was ist ein Schuldschein, ist hinreichend bestimmbar, auch ohne das (die meisten Schuldscheine sind auch keine amtlichen Urkunden).

Viele freundliche Grüße

azur


* das Gesetz trennt klar: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1006.html
Absatz 1, Satz 2 Ende

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ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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