Alles klar (edit)
Präziser gesagt: Er spielt hier keine Rolle, da - wie geschrieben - der
§ 19 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 für
Presse-Grosso-Vertriebe ohnehin gilt. Dies ganz unabhängig vom § 20 Abs.
1. Das bedeutet, das auch ein Presse-Grosso seine Marktmacht nicht
missbrauchen darf.
Ja, aber er spielt doch eine Rolle und zwar ergänzend. Oder wird der dadurch aufgehoben, nichtig oder etwas dergleichen?
Ja, deshalb hatte ich auch "mutmaßlich" geschrieben. Das
Kündigungsschreiben ist uns ja vorenthalten worden. Zumindest ist es in
den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Mitteldeutscher Presse Vertrieb
GmbH & Co. KG so geregelt. Dort steht u.a. in Ziffer 8:"(...) Der Einzelhändler erklärt sich bereit, das volle Sortiment zu
führen und die dafür benötigten Angebotsflächen zur Verfügung zu
stellen.(...)"Hier der Link:
http://www.mi-pv.de/fileadmin/user_upload/Einzelhandel/LZBneu20131105_download.pdf
Danke, sehr gut gemacht!
Damit ist der Fall für mich Geschichte. Der Vertragspartner hat den Vertrag gebrochen. Das Verhalten des Großhändlers ist in meinen Augen damit absolut legitim.
(Edit: Der Einzelhändler könnte trotzdem noch auf §20 beharren, aber ich würde da wenig Chancen auf Erfolg sehen.)
Dann wird der kleine Edeka wohl auf Bücher umsteigen müssen. Und die Zeitungs-Leser müssen künftig ihre Zeitungen im Laden gegenüber kaufen. ![[[zwinker]]](images/smilies/zwinker.gif)
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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.