Fraglich

Rybezahl, Donnerstag, 28.05.2015, 20:04 (vor 3884 Tagen) @ Hochtaunus10703 Views

Nach meinem Verständnis regelt der von Dir zitierte §20 Abs. 1, für
welche Unternehmen § 19 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 gilt.

Dieser § 19 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 gilt aber nach
Abs. 3 ohnehin für Presse-Grosso-Vertriebe so dass die Erweiterung des
§20 Abs. 1 nicht zieht.

Warum sollte er nicht ziehen?

Ob der Presse-Grosso mit seiner Kündigung des Vertrages mit dem
Edeka-Markt seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, darf stark
bezweifelt werden. Der "Mitteldeutscher Presse Vertrieb" hat den Vertrag
mit dem Edeka mutmaßlich gekündigt, weil der Edeka gegen seine
vertragliche Verpflichtung, das volle Sortiment des Presse-Grosso zu
führen, bewußt verstoßen hat.

Das ist die große Frage. Ich nehme an, du vermutest nur?

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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