Sorry...

Hochtaunus, Donnerstag, 28.05.2015, 19:42 (vor 3884 Tagen) @ Rybezahl10694 Views

Da habe ich mal wieder so viel auf einmal nachgelesen, dass ich erkennbar Unsinn geschrieben habe:

Der neue § 30 Abs. 2a hebt den § 20 natürlich nicht auf. Das steht ja bereits in dem 2a selber ("Die §§ 19 und 20 bleiben unberührt").

Worauf ich eigentlich hinaus wollte war Folgendes:

Nach meinem Verständnis regelt der von Dir zitierte §20 Abs. 1, für welche Unternehmen § 19 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 gilt.

Dieser § 19 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 gilt aber nach Abs. 3 ohnehin für Presse-Grosso-Vertriebe so dass die Erweiterung des §20 Abs. 1 nicht zieht.

Ob der Presse-Grosso mit seiner Kündigung des Vertrages mit dem Edeka-Markt seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, darf stark bezweifelt werden. Der "Mitteldeutscher Presse Vertrieb" hat den Vertrag mit dem Edeka mutmaßlich gekündigt, weil der Edeka gegen seine vertragliche Verpflichtung, das volle Sortiment des Presse-Grosso zu führen, bewußt verstoßen hat.


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