Nein, keine reine Ermessensfrage, ...

Hochtaunus, Donnerstag, 28.05.2015, 14:11 (vor 3988 Tagen) @ Brauer10958 Views

... die Grenzen der Pressefreiheit (z.B. auch im Fall von Volksverhetzung) sind ja rechtlich geregelt und bereits häufig Gegenstand von Prozessen gewesen. Unter dem Schutz der Pressefreiheit ist also natürlich längst nicht alles erlaubt.


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