Nein, keine reine Ermessensfrage, ...

Hochtaunus, Donnerstag, 28.05.2015, 14:11 (vor 3884 Tagen) @ Brauer10941 Views

... die Grenzen der Pressefreiheit (z.B. auch im Fall von Volksverhetzung) sind ja rechtlich geregelt und bereits häufig Gegenstand von Prozessen gewesen. Unter dem Schutz der Pressefreiheit ist also natürlich längst nicht alles erlaubt.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.