Nein, keine reine Ermessensfrage, ...

Hochtaunus, Donnerstag, 28.05.2015, 14:11 (vor 4065 Tagen) @ Brauer10967 Views

... die Grenzen der Pressefreiheit (z.B. auch im Fall von Volksverhetzung) sind ja rechtlich geregelt und bereits häufig Gegenstand von Prozessen gewesen. Unter dem Schutz der Pressefreiheit ist also natürlich längst nicht alles erlaubt.


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