Quasi-Kartell

Rybezahl, Donnerstag, 28.05.2015, 15:10 (vor 3885 Tagen) @ stocksorcerer10880 Views

Bundesverband Presse-Grosso e.V.:

"Alleinauslieferung: Die Verlage haben die Vertriebsrechte ihrer Objekte jeweils für ein bestimmtes, von ihnen festgelegtes Territorium in der Regel einem Grossounternehmen in Alleinauslieferung übertragen."
Quelle: http://www.pressegrosso.de/branche/pressevertrieb.html

Es steht natürlich jedem frei, einen eigenen Verlag oder Großhandel zu gründen. Mich würden in diesem Zusammenhang allerdings die evtl. vorhanden Verquickungen von Großverlagen und Großvertrieben interessieren.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.