Staatsanwaltschaft

Rybezahl, Donnerstag, 07.05.2015, 15:32 (vor 3905 Tagen) @ Leser686025 Views

Wie ich oben schon schrieb, bitte belege deine Aussage mit einem Verweis auf die Presseerklärungen, Videoaufnahmen oder Transskriptionen der Videoaufnahmen.

Bitte kein Veweis auf die Lumpenpresse.

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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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