Folter und Noetigung, Feindstrafrecht und "weise Voraussicht" ...
Die Taten fallen ganz sicher unter Folter (Erniedrigungen),
Ich denke, man darf getrost einen Schritt weiter gehen: naemlich die Frage stellen, was passiert waere, wenn die Erniedrigten den Gehorsam verweigert haetten?
Da haette der Erniedriger bestimmt gesagt: "Ok, Du nix wollen fressen Uniformteil. Da kann man halt nix machen. Oleg, kannst Film wieder von YouTube runternehmen - der Typ spielt nicht mit."
Das gaaaanz grosse Missverstaendnis (ebenso wie bei Fischers und Jakobs Rumgeeiere beim Feindstrafrecht) ist: wer auch nur "leisen/leichten" Druck zulaesst, kann nur dann auf Erfolg hoffen, wenn dieser Druck bei Weigerung, ihm nachzugeben, verstaerkt werden wird. Und dann nochmal verstaerkt. Und nochmal. Und dann nochmal. Bis am Ende die Persoenlichkeit gebrochen oder der "Patient tot" ist.
Alle, die bestimmte Druckmittel in der Verbrechensverfolgung befuerworten, uebersehen: dass sie sich die Definitionsmacht ueber das anmassen, was das Verbrechen ist, das dann den Einsatz von "verschuldensadaequatem" Druck rechtfertigen soll.
Genauso wird beim Feindstrafrecht versucht, zuerst festzustellen, wer Feind ist und wer nicht, und diesen dann so zu behandeln, dass er, sollte ein Irrtum vorliegen, genau der rechtstaatlichen Moeglichkeiten beraubt ist, die er noetig haette, um das Unrecht zu heilen.
Nein - Folterschergen sind entweder gewissenlose oder dumme Menschen.
Beiden sollte keine Macht gegeben werden, sie jedoch streben am meisten danach.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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