"(Fest!)zinserhöhung ... aus außergewöhnlichem Grund
Hallo mh-ing,
Meines Wissens (wirklich unter Vorbehalt) gibt es in den Bankgesetzen bzw.
AGB einen Passus, der es der Bank erlaubt, bei außergewöhnlichen
Umständen den Zins anzupassen. Wie das aber genau war, wissen wohl andere
besser. Ich habe davon nur am Rande vernommen.
in dem von mir beantworteten Beitrag von Dir klang Deine Aussage noch viel nachdrücklicher.
Schade, dass Du offenbar keine Quelle zitieren kannst!
Ich halte Deine Aussage für Kokolores, wie der Niederrheiner sagt.
Was Du als "Zinsanpassungen" beschreibst, bedeutet ja konkret "Zinserhöhungen" in einem Beitragsfaden, in dem es um Kreditvergabe für Häuslebauer und Erwerber geht, denn wieso sollte eine Bank oder Versicherung auf vereinbarte Zinszahlungen verzichten, indem sie dem Kreditnehmer mitteilt, dass er nun weniger zu zahlen bräuchte?
Bei Anleihen gab und gibt es Ausgestaltungen, bei denen Ratingherabstufungen einen Anstieg des Coupons bewirken, ich meine, bei der Telekom gab es mal so ein Konstrukt. Im gewerblichen Kreditbereich gibt es Schutzklauseln für die Bank, die sind aber meines Wissens nicht zinsbezogen.
Von dem, was Du da erzählst, habe ich seitdem ich regelmäßig eine Wirtschaftszeitung lese, nie etwas gelesen noch ansonsten gehört.
Was Du da beschreibst ist genauso sinnvoll wie "Flatrate, aber mit Volumendeckel". Wasch mir den Pelz, aber mach' mich nicht nass!
Ökonomisch macht so eine Regelung überhaupt keinen Sinn.
Vielleicht solltest Du Vermutungen und Unterstellungen ohne Belege auch als solche kennzeichnen und nicht mit dem Unterton, "ich weiß da was, was ihr nicht wisst" verbreiten.
Gruß
paranoia
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Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.