Diese deutschlandinternen Überweisungen waren entweder netto zu null saldiert oder besichert oder man machte den Graf Galen ...
Wie wurde das in den Zeiten der Deutschen Mark geregelt, wenn mal aus Bayern mehr BMW und Lederhosen, aus Baden-Württemberg mehr Daimler und Spätzle in den 'armen' Rest von Deutschland verkauft wurden, als die Bayern und Schwaben umgekehrt aus anderen Bundesländern finanz- und warenmäßig bezogen hatten. Mit dem Länderfinanzausgleich, der ja über die exekutive Schiene läuft, konnte das ja zeitnah und punktgenau wohl nicht bewerkstelligt werden.
Der Länderfinanzausgleich war nur ein Beispiel auf sozusagen "Staatenebene". Mit dem An- und Verkauf von Gütern und Dienstleistungen im Bundesgebiet, egal, ob nun innerhalb eines Bundeslandes oder über Bundesländergrenzen hinweg, hat das natürlich "unter Privaten" rein gar nichts zu tun.
Die Sache ist ja relativ einfach:
A) JEDE Bank hat(te) bei der Bundesbank, bzw. bei den Landeszentralbanken als Geschäftsstellen der Bundesbank ein Konto, so, wie eine Privatperson oder ein Unternehmen ein Konto bei einer Geschäftsbank hat.
Die Kontonummer der Geschäftsbank bei der Bundesbank war die Bankleitzahl.
Nun konnte eine Bank an eine andere Bank nur soviel von einem Bundesbankkonto überweisen, wie sie dort an "Guthaben" hatte, oder, wenn sie überziehen wollte, mußte sie "bundesbankfähige Sicherheiten" haben.
Den Gesamtvorgang mit der Geldschöpfung will ich hier im Einzelnen nicht breittreten. Aber grundsätzlich konnte dort nicht, anders als bei Target-Salden, "unbegrenzt überzogen werden". D.h.: eine von Dir unterstellte Transaktion "Einkauf ohne Geld" konnte so gar nicht stattfinden!
B) Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß die Geschäftsbanken nicht unbedingt "über die Bundesbank" gehen mußten, denn sie unterhielten auch untereinander Konten. Und die einzelnen Banken gehörten zudem meist noch "Überbanken" an, die Genossenschaftsbanken hatten ihre Zentrale ebenso wie die Sparkassen usw.
Daher wurde erst mal geschaut, ob sich die Ein- und Ausgänge nicht vorher saldieren ließen.
Kurzfristig wurde natürlich auch eine "ungedeckte" Überziehung, quasi "auf Ehrenwort" zugelassen, die aber i.d.R. binnen Stunden oder zumindest binnen Tagesfrist wieder ausgeglichen wurde. Man vertraute einander.
Man vertraute einander jedenfalls, bis Graf Galen das Vertrauen ausnützte, in einem verzweifelten Versuch, seine Bank und seinen Hals zu retten.
Danach war man, vorübergehend zumindest, vorsichtiger. Auch zog die Bankenaufsicht danach die Zügel weiter an. Es war ein bis dato "unerhörter" Vorgang.
Im Übrigen gab es ähnliche Effekte, die das "reibungslose Überziehen" auf fast Null heruntersetzten, innerhalb des Kreises der Geschäftsbanken im Zuge der Wirtschaftskrise seit 2007/2008, insbesondere nach dem Lehman-Kollaps, als jede Bank drauf lauerte, wer der nächste Pleitekandidat sein könnte.
Einem maroden Staat wie Griechenland bzw. dessen theoretisch illiquider Zentralbank würde also in dieser Art im Kreise der Geschäftsbanken niemals nicht etwas leihen und daher ist das von Dir unterstellte Szenario unter Geschäftsbanken so nie eingetreten.
Wenn Bremer Unternehmen oder Privathaushalte in Bayern mehr einkaufen wollen, "als sie sich leisten können", so müssen sie vorher schauen, daß ihnen jemand etwas leiht oder der Staat Subventionen bereitstellt.
Leihen konnte man aber unbesichert zu Zeiten des alten Kreditwesengesetzes eigentlich nicht über einen Betrag von max. 50.000 D-Mark je Kreditnehmer und im Übrigen schaute sich die Bundesbank und die Bankenaufsicht das genau an, was da unbesichert ausgereicht wurde. Eine Bankenaufsicht für das Europäische Zentralbank-System als solches fehlt aber, hüstel. Wenn die EZB-Granden gegen ihre eigenen Regeln verstoßen, dann fehlen jegliche Sanktionen. Und wenn man sich den Europäischen Rettungsschirm anschaut, dann werden sogar gleich lebenslange strafrechtliche Immunitäten verteilt. Da kann selbst die Mafia nur von träumen!
Daß riskante Ausleihungen Konsequenzen hatten, konnte man an den frühen Landesbank-Skandalen sehen.
Oder siehe Herstatt-Bank.
Oder die DG-Bank 1990.
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