Da hier viele interessante Antworten kommen,

helmut-1, Siebenbürgen, Mittwoch, 20.01.2016, 21:18 (vor 3670 Tagen) @ ebbes3881 Views

will ich einen Brief an Lloyd -Deutschland hier abdrucken, den ich dieser Tage verschickt habe.

Die Antwort steht noch aus, - sicher tun die sich schwer mit der Beantwortung, da es das deutsche (offiziell nicht existierende) Versicherungskartell nicht erlaubt.

Aber vielleicht weiss hier dazu jemand etwas, - zumal es sicher einige versierte Insider gibt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines Hinweises habe ich mich für eine Lloyd-Unfallversicherung interessiert. Ein Bekannter sagte mir, dass die Fa. Lloyd so etwas anbietet, was europaweit gültig ist.

Die Frage ist nach einer tatsächlichen Unfallversicherung, die im gesamten EU-Raum gültig ist, z.B. für Freiberufler, oder Selbständige, ungeachtet, in welchen Ländern derjenige einer Tätigkeit nachgeht, oder gemeldete Wohnsitze hat.

Übers Internet bin ich an Ihr PDF gekommen:

www.online-protokoll.de/view.php?nr=2983

Aber ich denke, das ist nicht das, was ich suche. Sie bieten hier eine Versicherung für den Teil der Unfälle an, aus der bleibende körperliche Schäden resultieren. Das wäre allenfalls als Zusatz interessant, genauso wie die dann daraus resultierende Berufsunfähigkeit oder Einschränkung der Ausübung des Berufes.

Um den aus meiner Sicht gewählten Begriff "tatsächliche Unfallversicherung" zu erklären:

"Unfall" ist ein nicht geplantes, nicht vorhersehbares Ereignis, - juristisch definiert. Das kann durch eigenen oder auch fremden Einfluss zustandekommen. Dadurch werden Massnahmen notwendig, um die Folgen dieses Unfalls zu beseitigen oder wenigstens zu vermindern.

Um es an einem Beispiel zu erklären:

Man bricht sich das Bein. Dadurch wird eine Erste-Hilfe-Massnahme, ein Krankentransport, eine ärztliche Behandlung z.B. bei einem Unfallarzt oder auch in einem Krankenhaus notwendig, evtl. auch ein zeitlich befristeter Krankenhausaufenthalt, sowie Nachuntersuchungen und ggf. Reha-Massnahmen.

Diese nun entstandenen Kosten sind eindeutig auf ein nicht vorhersehbares Ereignis, nämlich den Unfall, zurückzuführen. Genau darauf zielt meine Frage ab, ob Ihre Gesellschaft so etwas anbietet.

Natürlich ist mir bekannt, dass z.B. in Deutschland diese Kosten nur durch eine Krankenversicherung abgedeckt werden können, obwohl das Wort "krank" hier eigentlich nichts zu suchen hat. Ich gehöre zu den Leuten, die seit Jahrzehnten nicht krank sind, deshalb auch über keine Krankenversicherung verfügen und auch keine benötigen, und ich schreibe mittlerweile schon den 6er vor meinem Alter.

In den verschiedenen europäischen Ländern gibt es unterschiedliche Versicherungen, - öfters wird auch das angeboten, was ich bei Ihnen anfrage . Beispielsweise gibt es in Rumänien eine staatliche Erstversorgungsversicherung für Ausländer, die monatlich ca. 12 € kostet, und die genau diese Unfälle abdeckt, was ich vorhin beschrieben habe (ohne Reha). Darüber hinaus aber auch Notfallmassnahmen, wie z.B. die Erstbehandlung bei einem Infarkt, o.ä.

Der Haken dabei ist, dass der Gültigkeitsbereich dieser Versicherung auf Rumänien beschränkt ist. Ein Bekannter sagte mir, dass Lloyd (GB) so eine Versicherung angeboten hat, zumindest früher, die auch sehr preiswert gewesen wäre.

Natürlich sind solche Anfragen gerade gesundheitspolitisch in Deutschland kontraproduktiv, - eine bewußte Lebensform, die jedwelche ernsthafte Krankheit ausschließt, kann und darf es nach der seit Generationen praktizierten Lebensform nicht geben, - die wirtschaftlichen Folgen für die medizinische und die Pharma-Industrie wären nicht auszudenken.

Andererseits wäre es gerade im Sinne der Selbständigen und Freiberufler, die sich ohnehin nicht erlauben können, sich selbst durch Krankheit zu blockieren und sich deshalb überwiegend danach verhalten. Wenn ich z.B. einen bestimmten Werkplan mit einer zwingenden Terminvorgabe fertigen muss, für den ich z.B. 2 Tage benötige, und für den ich dann einige Tausend € Vergütung erhalte, dann möchte ich wissen, in welcher Höhe ich eine Tagegeldversicherung abschließen müsste, um den Ausfall abzufangen.

Die Alternative wäre eine in dem Land abzuschließende befristete Auslandskrankenversicherung, die auch kostengünstig ist. In der Realität ist das aber keine Alternative, weil diese Versicherungen - z.B. auf Rumänien bezogen, überwiegend nicht seriös arbeiten und deshalb von einem niedergelassenen Unfallarzt nicht anerkannt werden. Dazu sprechen wir zwar von einem "vereinten Europa", aber die Tatsache, dass man in verschiedenen EU-Ländern einen Hauptwohnsitz haben kann (oder sogar muss, weil jedes Land den ersten Wohnsitz nur als Hauptwohnsitz und nicht als Nebenwohnsitz akzeptiert), machen sich dann diese Versicherungsgesellschaften zunutze, um sich der Zahlungspflicht mit Hinweis auf eben diesen Wohnsitz zu entziehen.

Andererseits gibt es Berufe, die eine vorübergehende Tätigkeit in einem anderen EU-Land bedingen, und wo zumindest der juristische Begriff "Unfall" mit den spezifischen üblichen Folgen abgesichert sein sollte.

Da die Versicherungsgesellschaft Lloyd traditionell auch Versicherungen anbietet, die in anderen Ländern nicht geläufig sind, habe ich an Sie geschrieben, mit der Bitte um eine informative Antwort, die mir weiterhilft.

Mit freundlichen Grüßen


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