Vertragsparteien müssen sich einig sein über was?! Freiwilligkeit auf Grund Privatautonomie! - Edit
"Konsens besteht bei Vertragsparteien nur darüber, dass eine
Vertragsschließung kein gegenseitiges Zwingen sondern eine freiwillige
Veranstaltung sei".
Nein, Konsens muss über den Vertragsinhalt bestehen! Und das wirklich zwingend, sonst wäre es kein Vertrag.
Für welche, die nicht nachlesen können: https://de.wikipedia.org/wiki/Essentialia_negotii -
Edit: Zitiere sicherheitshalber:
"Essentialia negotii (lat.) ist ein juristischer Fachbegriff für den notwendigen Mindestinhalt, den ein Vertrag eines bestimmten Typus haben muss und über den die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt geschlossen werden kann. Dabei handelt es sich um die Leistung, Gegenleistung sowie die Vertragsparteien.
So müssen sich die Vertragsparteien bei einem Kaufvertrag zumindest über die Kaufsache und den Preis, beim Mietvertrag über die Mietsache und die Höhe der Miete oder beim (Geld-)Darlehen über den Geldbetrag einigen. Möglich ist jedoch, dass eine konkrete Bestimmung – z. B. hinsichtlich der genauen Höhe des Kaufpreises, der Miete oder der Zinsen – erst später anhand von bereits vereinbarten Kriterien erfolgt."
Und das ist sozusagen eine absolute Binse, d. h. das sehen alle einhellig so:
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/e/essentialia-negotii/
http://www.rechtslexikon.net/d/essentialia-negotii/essentialia-negotii.htm
http://www.lexexakt.de/index.php/glossar?title=angebot.php
Ohne Konsens bei der gemeinsamen Festlegung der wesentlichen Vertragsinhalte ließe sich doch keiner darauf ein und die ganze Sache hätte gar keinen Sinn. Also wird verhandelt, um eine Einigung zu erzielen. Und zwar im Konsens, denn beide Seiten sind evident einig was wer wofür (und meist wann) zu leisten hat.
Wie soll ein Vertrag ohne Einigung entstehen können?
Im Übrigen ist es doch völlig klar, dass es Zwänge gibt, sich z. B. zu verdingen oder etwas zu kaufen oder zu verkaufen (die eigentliche Antriebe in . Das liegt auf der Hand, nur ändert es nichts daran, dass Du Dir mit einem z. B. Verkäufer einen Frühstücksbrötchens einig sein musst, was er Dir gibt und was Du ihm dafür gibst. Gibt es keine Einigung, ist kein Vertrag denkbar, kein Schuldverhältnis entstanden.
Es wird also rumgeeiert, um den evident notwendigen Konsens der Vertragsparteien zu leugnen.
Dabei ist auch noch zu sagen, dass die vorgestellte "Argumentation" noch nicht einmal konsequent zu ende gedacht wurde. Denn wenn es schon vorwiegend der Zwang sein soll, der in Verträge treibt (was nichts daran ändert, dass die Vertragsparteien eben irgendwann einig sein müssen, was man sich warum schuldet, denn dieser Vertrag markiert ja die Änderung von Rechtsverhältnissen. Und da wird ganz klar beschlossen, was ab wann wie sein soll!), dann wäre doch auch die "Vertragsschließung freiwillige
Veranstaltung"!
Ohne Konsens in den wesentlichen Vertragsinhalten gibt es per Definition keinen Vertrag.
Die Freiwilligkeit zum Abschluss ist eine ganz anders geregelte Geschichte:
die Privatautonomie, die nahezu überall gewährleistet ist. Grundlagen dafür ist, dass jeder frei entscheiden darf, wann und mit wem er Geschäfte schließt. Also das es Kontrahierungsfreiheit gibt, mithin keinen Kontrahierungszwang: https://de.wikipedia.org/wiki/Kontrahierungszwang
In Deutschland basiert die Privatautonomie auf Art. 2 I GG: allgemeine Handlungsfreiheit.
Die Vertragsparteien sind also nicht einig darin, dass sie freiwillig kontrahieren, weil das gar nicht von ihnen beschlossen wird, sondern durch die Rechtsordnung garantiert ist (worüber die 2 Parteien gar nicht zu befinden haben - wohl aber wollen sie, dass die Rechtsordnung ihren Vertrag und vor allem ihre Ansprüche anerkennt - und das geht nur, wenn es rechtskonform abläuft).
Der Konsens liegt ganz klar in der Einigung über die Vertragsinhalte: Menge, Beschaffenheit, Preis usw.
Noch mal zum langsam mitmeißeln: Wenn es keinen Konsens über die wesentlichen Vertragsinhalte gibt, kann es keinen Vertrag geben.
Und ehrlich, dass das nicht auffällt...: Worüber wird denn verhandelt in Vertragsverhandlungen? Darüber, ob man miteinander verhandelt?
Nein, man verhandelt, wie die konkreten Leistungen beschaffen sein sollen, die ausgetauscht werden müssen.
Im Übrigen ist extra noch eine sachenrechtliche "Einigung", die eben nicht umsonst genau so heißt, notwendig, wenn Übereignet wird.
Aber bitte unbedingt vorsichtig sein: die schuldrechtliche Einigung und die sachenrechtliche bei Übereignungen sind grundverschieden! Das erstere ist die Verpflichtungsebene usw.
Siehe, und das sollte zu lesen möglich sein, wenn man sich wirklich für diese Materie interessiert: https://de.wikipedia.org/wiki/Einigung
Es ist übrigens ein altes Mem, dass Vertrag von "sich vertragen" käme.
Vertrag ohne Konsens zu den eigentlichen Dingen, um die es dort geht..? Es ist nicht zu fassen, was sich so zusammengereimt wird, anstatt halpbwegs gründlich an die Sache zu gehen.
Bonus: https://de.wikipedia.org/wiki/Indentur
"Die meisten europäischen Siedler, die im 16. und 17. Jahrhundert in die Karibik auswanderten, kamen als indentured servants. Leute aus dem gemeinen Volk, in der Mehrzahl junge Männer mit Träumen von Landbesitz und schnellem Wohlstand, verkauften faktisch Jahre ihrer Freiheit im Austausch gegen die Überfahrt auf die Inseln. Die Landbesitzer auf den Inseln bezahlten die Überfahrt der Knechte (servants) und sorgten während der Dienstzeit für Unterkunft und Verpflegung. Der Knecht musste dann auf den Feldern des Landbesitzers (Master, Herr) für die Zeit des Vertrags, meist sieben Jahre, arbeiten. Während der Vertragslaufzeit wurde der Knecht als Eigentum des Herrn angesehen. Er konnte verkauft oder weggegeben werden und durfte nicht ohne die Erlaubnis des Herrn heiraten. Ein Knecht durfte normalerweise keine Waren kaufen oder verkaufen. Im Gegensatz zu einem afrikanischen Sklaven durfte er jedoch persönliches Eigentum besitzen. Außerdem durfte er sich an einen örtlichen Richter wenden, wenn er von seinem Herrn misshandelt wurde. Nach Ablauf der vertraglich bestimmten Dienstzeit wurde der Knecht freigelassen, und es wurde ihm ein Handgeld (freedom dues) gezahlt. Anstelle von Geld konnte ihm auch ein Stück Land oder eine gewisse Menge Zucker gegeben werden. Dies gab dem Knecht die Möglichkeit, ein unabhängiger Bauer oder freier Arbeiter zu werden."
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Blackbirding
Besonderer Aspekt: "Menschenrechtler sehen bereits in dieser Aktion die Anfänge eines Sklavenhandels in der Südsee, weil die Insulaner nicht persönlich angeworben, sondern durch Vereinbarungen mit den Inselherrschern verpflichtet wurden."
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