das wäre völlig OK
wenn die Rechtslage das hergeben würde.
Moin allerseits,
Soll jeder als Individuum selbst für sich entscheiden, wenn er das 18. Lebensjahr
vollendet hat oder aber fremdbestimmt (wie es derzeit überwiegend geschieht)
mit Änderung des Grundgesetzes, wo der Paragraph für körperliche Unversehrtheit
ersatzlos gestrichen wird. Andernfalls liegt hier ein Straftatbestand vor,
welchen die politisch weisungsgebundene StA nicht verfolgt.
Entscheidungsvorlage für die Abschaffung des Art. 2 Abs. 2 GG, BT Abstimmung mit
Fraktionszwang und weg ist er, der Art.2 Abs.2. Das Leben kann so einfach sein.
Alles andere sind Meinungen und Scheisshausparolen, die nichts weiter
als die unendliche Entfernung der Deutungshoheit-Beanspruchenden von der
höchstens im oportunen Bedarfsfall herangezogenen Rechtslage demonstriert.
Einfach nur traurig.
Glück auf
Svente