Trotzdem fehlt mir noch etwas Butter
Danke für Erklärungen und NIzkor-Link CM – immer schön, wenn man auf belesene Menschen (oder Avatare) trifft. ![[[top]]](images/smilies/top.gif)
Du schreibst:
Ich sehe aber nicht, wie man, mit egal welchem Beweisantrag, einen Goering oder Keitel haette vor dem Strang bewahren koennen. EIN EINZIGES nachgewiesenes Delikt haette dazu gereicht. Strafverteidiger in allen Ehren, aber: was nuetzt es einem Massenmoerder, den man wegen, sagen wir, 7.321 Morden anklagt, und der in 7.200 Faellen freigesprochen wird??? Haengen haette er muessen.
Es geht mir um die Verhältnismäßigkeit. Gerichtet gehörten diese Gauner - nur waren es eben beileibe nicht die einzigen.
Täten deutsche Beweisanträge zeigen, dass
- Die Sowjetunion einen massiven Truppenaufmarsch an der deutschen Grenze mit dem Zwecke eines baldigen Angriffs im Sommer 41 veranlasst hatte (der deutsche Angriff also ein Präventivkrieg gewesen war) oder
- Dass der Putsch in Jugoslawien im April 41 von US-amerikanischen und sowjetischen Diensten und Geldern gesteuert worden war, um Jugoslawien von den Achsenmächten abzuziehen, mit denen es gerade einen Vertrag geschlossen hatte oder
- Dass es einen französischen Plan (der „La Charité – Fund“ – Dir sicher bekannt) zur Bombardierung der kaukasischen Ölfelder von syrischen Flugplätzen aus im Jahr 1940 gab (als Reaktion darauf, dass 1939 die Sowjetunion und Deutschland einen Nichtangriffspakt geschlossen hatten), wozu es nur deswegen nicht mehr kam, da der Westfeldzug im Mai nach sechs Wochen beendet war oder
- Dass die englische Regierung Griechenland als neutralen Staat gezwungen hatte 50% seiner Handelsflotte an England abzutreten, was einem Bruch der Neutralität gleichkam bzw. hier Griechenland ein doppeltes Spiel spielte oder
- Dass sich die Ausgaben der englischen Luftrüstung von 1935 bis 1939 verfünffacht hatten oder
- Dass die USA sich im Jahre 1938 zu umfangreichen Rüstungen entschlossen, um die landesweite Depression zu beenden (nur deswegen?) oder
- Dass der amerikanische Präsident im Juli 1941, also zu einem Zeitpunkt, als die USA sich noch als neutrale Macht verstanden, einen Schießbefehl gegen deutsche Schiffe befohlen hatte oder
- Dass militärische Angriffspläne der Alliierten von Griechenland aus gegen Rumänien existierten (was die Deutschen mit Öl belieferte) oder
- Dass die Deutschen in Warschau nach der Besetzung im September 1939 Dokumente vorfanden, in denen der US-Amerikanische Botschafter Polen 1938 versichert hatte, dass die USA sich an einem Krieg gegen Deutschland auf jeden Fall beteiligen würden (was die US-amerikanische Seite später abstritt – die Dokumente seien gefälscht)
- oder oder oder
Und wären all diese Beweisanträge - eben weil sie dies zeigten - nicht - oder nur teilweise zugelassen worden (bzw. weil das Gericht ja laut Artikel 19 an die allgemeinen Regeln der Beweisführung nicht gebunden war – laut Dir ein Fortschritt)…..
Wären also diese Beweisanträge existent und einsehbar bzw. nachweisbar, so würden sie das Bild doch erheblich verändern – weswegen sie wohl nicht und niemals einsehbar sein werden bzw. als Kokolores, unwesentlich für die Schuldfrage gelten werden – in Deinen Links habe ich auf die Schnelle dazu nichts gefunden (korrigiere mich, wenn ich falsch liege).
So bleibt es beim alleinigen Aggressor, der das nichtsahnende Europa überfällt. Dass es wohl anders war, dass da jede Seite Dreck am Stecken hatte und mehr als nur die Deutschen aktiv auf den Krieg hinarbeiteten (und somit an ihm und seinen Gräueln SCHULDIG sind), lässt mancher Historiker ja schon hier und da anklingen. http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-4155
Meine Herleitungen stammen nebenbei von Suvorov, Johann Wäscht , Churchills Memoiren, dem Weißbuch des Auswärtigen Amtes - Dir ja bestimmt alles bekannt.
Sicher macht ein Unrecht ein anderes nicht ungeschehen, aber die Ankläger von Nürnberg hätten sich meiner bescheidenen Meinung nach direkt mit auf die Anklagebank setzen müssen – wenn es tatsächlich um Recht und nicht um ein Schauspiel gegangen wäre.
Wie ich in anderem Zusammenhang an Udo geschrieben hatte: Man kann es nur zweifelsfrei beurteilen, wenn man beide Seiten in vollem Umfang ihre Begründungen machen hören könnte. Und da eben dies nicht zu geschehen scheint, halte ich es mit dem wackeren Hans Laternser – seines Zeichens Verteidiger im Auschwitzprozess der sechziger Jahre.
Der nannte den Prozess in Frankfurt aus Gründen, die nun zu weit führen würden, einen „Schauprozess“ – nachzulesen in seinem Buch „Die andere Seite im Auschwitzprozess“ – aus verschiedenen Gründen heraus eine lohnenswerte Lektüre. https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Laternser
Bleibt zu hoffen, dass wir irgendwann reinen Wein eingeschenkt bekommen. Vielleicht wird es ja dann reiner Raki sein, mal sehen…..
Beste Grüße
K_v_S
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
Karl Valentin