Zirkelschluß-Orgasmen noch und nöcher

Monterone, Donnerstag, 29.10.2015, 13:57 (vor 3744 Tagen) @ CrisisMaven5071 Views

Die meisten, wenn nicht saemtliche, Angeklagten im
"Hauptkriegsverbrecher-Prozess" haetten sehr wohl auch und
allein "nur" aufgrund der Taten, die sie (zweifelsfrei bei
den meisten) selbst begangen oder
befohlen
hatten, verurteilt werden koennen (und gehaengt - nach damaliger ziemlich
unumstrittener Auffassung).

Es waren nunmal ueberwiegend Menschen, die

A) Morde begangen oder angeheissen hatten

und/oder

B) millionenfache Freiheitsberaubung

und/oder

C) tausend- bis millionenfache Sachbeschaedigungen und gefaehrliche
Brandstiftungen begangen oder sonst zu verantworten hatten
(nicht nur im "Krieg", auch waehrend des Dritten Reiches sonst, weder war
bis Ende 1939 Krieg, noch war jede Handlung danach eine vom Kriegsrecht
gedeckte!).

... sagt und beweist ein Tribunal, das an Beweisregeln nicht gebunden war.

Beim IMT wurde als historisch offenkundig vorausgesetzt, was vom Gericht zu beweisen gewesen wäre.

Die Folge waren Zirkelschluß-Orgasmen noch und nöcher.

Eines der krassesten Beispiele war Katyn, wofür die Deutschen wider besseren Wissens schuldig gesprochen wurden.

Die *Beweisführung* lief in typischer IMT-Manier so: von Seiten der UdSSR wurde ein Schwung Papier geliefert, in dem davon die Rede war, die polnischen Offiziere seien von Deutschen erschossen wurden.

Das Tribunal fand die Dokumente für würdig, in's Verfahren aufgenommen zu werden, womit gemäß Art 19 und 21 die Deutsche Schuld feststand.

Für die Angeklagten ging es von da an nur noch darum, ihre individuelle Beteiligung möglichst herunterzuspielen, gleichgültig, ob der Generalvorwurf berechtigt war oder nicht.

Da die Urteile und Tatsachenfeststellungen des IMT keiner Revision zugänglich sind, hat die Verurteilung Deutschlands für Katyn nach wie vor Rechtskraft.

Monterone


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