Zwei Ergänzungen
Servus CM,
wie beurteilst Du es, dass in Nürnberg Beschuldigte für Verbrechen belangt wurden, die zum Zeitpunkt, als sie diese Verbrechen begangen hatten, noch nicht als solche qua jure definiert gewesen waren?
Und hast Du Quellen für die (abgelehnten) Beweisanträge der deutschen Verteidigung?
Erst die würden das Bild meiner Meinung nach "rund" machen.
Beste Grüße
K_v_S
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
Karl Valentin