Noch zwei Fragen
Danke Dir CM.
Heißt die Nicht-Beantwortung der zweiten Frage, dass Du keine Quellen zu den Beweisanträgen der deutschen Verteidigung kennst? Die hätten mich mal interessiert.
Zum zweiten schreibst Du zu den in Nürnberg Verurteilten:
Es waren nunmal ueberwiegend Menschen, dieA) Morde begangen oder angeheissen hatten
und/oder
B) millionenfache Freiheitsberaubung
und/oder
C) tausend- bis millionenfache Sachbeschaedigungen und gefaehrliche
Brandstiftungen begangen oder sonst zu verantworten hatten
(nicht nur im "Krieg", auch waehrend des Dritten Reiches sonst, weder war
bis Ende 1939 Krieg, noch war jede Handlung danach eine vom Kriegsrecht
gedeckte!).
D.h. bei einem deutschen Sieg hätten also die Deutschen (sich auf Deine Grundsätze berufend) doch wohl die Alliierten wegen deren Verbrechen genauso verurteilen können - die Lager in Sowjetrussland, die Bombardierungen deutscher Städte etc.
Wo ist der rechtliche Unterschied zwischen den unrechtmäßigen Handlungen der Nazis und den rechtmäßigen der Alliierten? Außer, dass die eine Seite eben gewonnen und die andere verloren hat?
Schönen Gruß
K_v_S
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
Karl Valentin