Falsch: ein "Tribunal, ... an Beweisregeln nicht gebunden" - das ist ein Fortschritt gegenueber Mittelalter und Scharia ...

CrisisMaven ⌂, Donnerstag, 29.10.2015, 13:21 (vor 3796 Tagen) @ Monterone5556 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 29.10.2015, 13:57

Nur sagt dieses Tribunal, es sei an Beweisregeln nicht gebunden gewesen, (Art. 19 und 21 seiner Statuten).

So einfach kann man sich das nicht machen! Es ist in der Rechtswissenschaft anerkannt, dass eine der grossen Errungenschaften der modernen Rechtspflege war, dass starre Beweisregeln eben aufgegeben wurden!

Frueher, im Mittelalter z.B., war es noetig zur Verurteilung (jedenfalls bei Schwerverbrechen), dass der (vermeintliche!) Taeter ein Gestaendnis ablegte, sonst konnte er nicht verurteilt, bzw. nicht gehaengt etc. werden.

In der Scharia gilt z.B. in der Regel, dass zum Beweis einer Vergewaltigung eine Mindestzahl maennlicher Zeugen aufgeboten werden muss. Was notgedrungen zu Selbstjustiz zur Verteidigung der Familienehre fuehrt.

Die Folge des mittelalterlichen Gestaendniserfordernisses war, dass der Taeter dann der Tortur unterworfen wurde, um das Gestaendnis zu erzwingen. (Bevor jetzt alle meinen, der Fortschritt sei groesser zwischen damals und heute: so war es nicht. Die Folter konnte erst angewendet werden, wenn die Beweislast bereits so erdrueckend war, dass derselbe Taeter nach der heutigen Auffassung von "gerichtsfesten" Beweisen ebenfalls verurteilt worden waere. Man ist von der Folter i.W. also nicht abgekommen, weil sie ein untaugliches Mittel der "Wahrheitsfindung" waere [das ist erst eine Erkenntnis moderner aussagepsychologischer Forschungen und der Rechtstatsachenforschung], sondern, weil sie im Zuge der Aufklaerung als inhuman begriffen wurde.)

Bei uns gilt heutzutage im Strafprozess, aber auch in den anderen Verfahrensordnungen, die sog. "freie Beweiswuerdigung" (§ 261 StPO: "Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung."

Dieselben (!) Beweiswuerdigungsregeln lesen sich im Statute des International Military Tribunal so:

"Article 19.

The Tribunal shall not be bound by technical rules of evidence. It shall adopt and apply to the greatest possible extent expeditious and nontechnical procedure, and shall admit any evidence which it deems to be of probative value.

...

Article 21.

The Tribunal shall not require proof of facts of common knowledge but shall take judicial notice thereof. It shall also take judicial notice of official governmental documents and reports of the United Nations, including the acts and documents of the committees set up in the various allied countries for the investigation of war crimes, and of records and findings of military or other Tribunals of any of the United Nations." (Unterstreichung CM)

Das ist eben dieser aufklaererische Geist zur Abschaffung der festen Beweisregeln des Mittelalters, denn diese schraenken die Wahrheitsfindung notwendigerweise ein.

Viel wichtiger ist daher, 1944/45 wie heute, das Beweisantragsrecht (Auszug):

"IV. FAIR TRIAL FOR DEFENDANTS

Article 16.

In order to ensure fair trial for the Defendants, the following procedure shall be followed: ...

(d) A Defendant shall have the right to conduct his own defense before the Tribunal or to have the assistance of Counsel.

(e) A Defendant shall have the right through himself or through his Counsel to present evidence at the Trial in support of his defense, and to cross-examine any witness called by the Prosecution."

Dies entspricht ebenfalls den heutigen, bei uns in der Strafprozessordnung niedergelegten Regeln (§ 137 StPO und folgende), flankiert vom mindestens ebenso wichtigen Beweisantragsrecht (mit einigen Skurrilitaeten, vgl. auch § 219 StPO), schlichtweg dem Kernstueck der sog. "Waffengleichheit".

Woran das IMT krankte, waren meiner (nicht alleinigen) Meinung nach:

A) Dass Kriegsverbrechen der Allierten nicht zur Debatte standen.

Und

B) Dass das Gericht mit Anklaegern und Richtern besetzt war, die heute grossteils wegen Befangenheit abgelehnt werden duerften.

Und

C) Dass insbesondere auf sowjetischer Seite ihrerseits "Menschenschlaechter" an der "Wahrheitsfindung" mitwirkten.

Das Statut als solches ist jedoch wesentlich korrekter, als die Rechtsbeugungen, mit denen die meisten damals dort Angeklagten Deutsche und Auslaender waehrend ihrer zwoelf Jahre Schreckensherrschafft terrorisiert haben!

Das ist alles auch nicht etwa unter den Teppich gekehrt in Deutschland, vgl. Webauftritt des Bayrischen Justiministeriums:

Der Nürnberger Prozess - Das Internationale Militärtribunal 1945-1946, von Prof. Dr. Klaus Kastner, Präsident des Landgerichts Nürnberg-Fürth a.D.

Weitere Quellen:

Wikipedia: Nuremberg Charter

Yale University Law School (umfangreich!): Nuremberg Trial Proceedings Vol. 1 - Charter of the International Military Tribunal

Urteil gegen die Hauptangeklagten (Englisch): INTERNATIONAL MILITARY TRIBUNAL (NUREMBERG), Judgment of 1 October 1946

trial-ch.org: International Military Tribunal at Nuremberg (auch zu den davon "inspirierten" spaeteren Gerichtshoefen)

Tobias Darge: Kriegsverbrechen im nationalen und internationalen Recht

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.