Nicht rechtsfähig? Genau!
Nachtrag:
"Im Gegensatz zu einem rechtsfähigen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten sind. Rechtsobjekte sind beispielsweise nicht selbständig klagefähig und können auch nicht selbständig einen Rechtstitel erwirken oder durchsetzen." wikipedia
Es stinkt eben an allen Ecken und Enden.
Gruß! webmax