BGB ranghöheres Recht als VwVfG ?

Ötzi, Montag, 11.05.2015, 21:30 (vor 3900 Tagen) @ Leserzuschrift4030 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 12.05.2015, 12:35

Hallo Leserzuschrift!

Somit kollidiert Abs.5 des VwVfG mit dem BGB, das jedoch ranghöheres
Recht darstellt.

Wo steht das denn? Es sind beides Bundesgesetze, die sollten gleichrangig sein. Soweit ich weiß (bin kein Jurist), gibt es eine Höherrangigkeit von Bundesrecht nur gegenüber Landesrecht. So gibt es in der hessischen Verfassung immer noch die Todesstrafe, die aber durch Bundesrecht ungültig ist, und in Bayern wurde sie erst durch einen Volksentscheid erst 1998 abgeschafft.

Außerdem geht der Verfasser des zitierten Schreibens an die GEZ offenbar davon aus, dass immer entweder der Staat(Bund, Land etc.) oder die handelnden Beamten für ihre Entscheidungen haftbar sein müssen.
In einem Willkürstaat ist das aber nicht so, und womöglich befinden wir uns bereits in einem solchen.

In einem Willkürstaat kommt man per Klage nicht weit, da sind oft kleine Dinge wie einen falschen Namen auf das Klingelschild zu schreiben (im Wohnblock/Hochhaus), oder sein Pre-paid Handy unter falschem Namen registrieren usw. hilfreicher. Immer schön Sand ins Getriebe streuen, Steuern und Abgaben wenn möglich vermeiden.
Wer sich dazu berufen fühlt, kann sich natürlich auch für die Beteiligung an den kommenden Aufständen vorbereiten.

Klagen hilft nur, wenn die Erfolgsaussichten tatsächlich gut sind oder wenn der ökonomische Aufwand gering ist (Sammelklagen).


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