Es gibt die Möglichkeit der Bareinzahlung auf ein fremdes Konto

Ötzi, Dienstag, 12.05.2015, 14:02 (vor 3900 Tagen) @ Mephistopheles3737 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 12.05.2015, 15:03

Da muss man erst mal dahinterkommen:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/355-rundfunkgebuehr-2#weiterlesen
[[euklid]]

Gruß Mephistopheles

Das geht bei jedem Kreditinstitut, man braucht dafür kein Konto. Die Bareinzahlung kostet aber ein Gebühr. Der Beitragsservice akzeptiert also Barzahlung, aber nur durch einen Mittler, der eine Gebühr verlangt. Da könnte man ansetzen, indem man dem Beitragsservice mitteilt, dass man sich mit seiner Hausbank nicht auf eine kostenlose Bareinzahlung einigen konnte, und dass der Beitragsservice daher in Vorleistung gehe möge und die Einzahlungsgebühr wiederum in Bar dem Beitraggschuldenen im Voraus bezahlt.

Umgekehrt würde der Beitragsservice auch nicht akzeptieren, d̶a̶s̶ dass zum Beispiel meine Frau mich damit beauftragt, die Zahlung des Zwangsbeitrags für S̶i̶e̶ sie durchzuführen, und ich dann diese Dienstleistung dem Beitragsservice in Rechnung stelle, z.B. mit 18 Euro monatlich.[[freude]]

Hauptproblem bei dieser Vorgehensweise ist aber ein anderes:
Man akzeptiert dadurch grundsätzlich die Beitragsschuld!! Indem man nur noch über die Bezahlmodalität verhandelt, sitzt man an einem ganz kurzen Hebel.


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