Schön, dass es immer wieder etwas zu kritisieren oder verbessern gibt...
Wenn ich nun mal die Anregung, mich dem Konstruktiven zuzuwenden, aufgreife, bleibt festzuhalten:
Dieser "Beitragsservice" ist eine ganz normale, handelsregisterlich eingetragene Firma. GF: Stefan Wolf.
Damit gelten BGB und HGB - diese Firma ist also weder zur Erstellung von Verträgen zu Lasten Dritter noch gar zur Erstellung von irgendwelchen ominösen "Bescheiden" autorisiert.
Sie darf lediglich - und zwar unter vollständiger Nennung von Ross und Reiter - ihre Vertragspartner (sind wir das? Nein!) anmahnen und auch Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim AG stellen.
Den kann sie dann im Widerspruchsfalle unter Kostenvorstreckung (!) versuchen, beim Amtsgericht einzuklagen. Erst dann wäre dort, bei Einzahlung einer Sicherheitsleistung und gewonnener Klage, ein sofort vollstreckbarer Titel erhältlich, der dem Schuldner aber vom Richter unterschrieben, ausgehändigt werden muss. Also: Siehe oben.
Gruß! webmax