Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Leserzuschrift, Dienstag, 12.05.2015, 17:21 (vor 3900 Tagen) @ azur3252 Views

Fachlich oder nicht::
Diese "Verwaltungsgemeinschaft" darf nicht Bescheide erlassen oder Gerichtsvollzieher losjagen - dies wurde ja unlängst erst gerichtlich bestätigt. Welche Gesetze sollen denn deiner Meinung nach hier gelten? Rechtsfreier Raum?
Und der omninöse " Rundfunkbeitragsstaatsvertrag", auf den die Herren sich berufen, ist rechtlich nicht existent, weil solche Verträge laut GG sich für den Bürger vom Wirkungsbereich klar erkennbar abgrenzen lassen müssen - was wegen fehlendem Friedensvertrag schlicht unmöglich ist.


BTW: Aus solch typischer, obrigkeitshöriger Einstellung der Deutschen haben gewissenlose Machthaber im 3. Reich ihre Duldung und Unterstützung bezogen...
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Gruß! webmax


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