Korrektur

azur, Dienstag, 12.05.2015, 01:24 (vor 3900 Tagen) @ azur3457 Views

Es hätte a) besser und/oder vollständig heißen müssen:

Das BGB hat bei Beurteilungen der hier besprochenen Sache grundsätzlich
nicht viel zu suchen.

Und b)

und das privatrechtlich geregelte
Prozessrecht,

Das ist mehr als unglücklich formuliert, denn es meint das Zivilprozessrecht, und das ist natürlich nicht "privatrechtlich geregelt", was ganz anderes bedeuten könnte, als dass es vom Gesetzgeber bestimmt ist, wie bei allen Gesetzen. Es sind Regelungen für das Privatrecht, insofern ist es geregelt und irgendwie auch privatrechtlich, was nicht davon ablenken kann, dass meine Formulierung oben bestenfalls leider nur mäßig war.

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ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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