Ach jetzt muss das Reich wieder herhalten? - Siehe auch Handeln für Dritte (bzw. weitere)

azur, Dienstag, 12.05.2015, 17:57 (vor 3900 Tagen) @ Leserzuschrift3186 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 12.05.2015, 18:00

Fachlich oder nicht:

Na so unentscheidend ist das wohl für die Beurteilung solcher Dinge nicht, ob Sach- und Fachkenntnis vorhanden ist:

Diese "Verwaltungsgemeinschaft" darf nicht Bescheide erlassen

Und woher kannst Du das wissen, was die darf?

Vielleicht ist sie legitimiert dazu?

oder
Gerichtsvollzieher losjagen - dies wurde ja unlängst erst gerichtlich
bestätigt.

Das ist wie das Kippen des Berliner Mietspiegel gestern durch ein AG (!). Das heißt noch nicht alles. Das findet seinen Weg in die höheren Instanzen - und vielleicht sogar vor BVerfG oder EuGH.

Welche Gesetze sollen denn deiner Meinung nach hier gelten?
Rechtsfreier Raum?

Hast Du schon mal davon gehört, dass Dritte für jemanden handeln können?

Im Privatrecht, das nur am Rande, im Auftrage:http://de.wikipedia.org/wiki/Auftrag#Zivilrecht
Ja im Rahmen der GoA sogar ohne Auftrag:http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung_ohne_Auftrag_(Deutschland) , als Boten, Erfüllungsgehilfen, Besitzdiener - vor allem aber Vertreter: http://de.wikipedia.org/wiki/Stellvertretung
=> http://de.wikipedia.org/wiki/Stellvertretung_(Deutschland
siehe aber auch die Vertretung jur. Personen: http://de.wikipedia.org/wiki/Organschaftliche_Vertretung und das Vertretungsrecht für Entmündigte oder Kinder: http://dejure.org/gesetze/BGB/1629.html usw. usf.)
)

Im öffentlich-rechtlichen Bereich gibt es die wesentliche: Amtshilfe: http://de.wikipedia.org/wiki/Amtshilfe

und die: http://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung
- sogar der Abschleppunternehmer, der Parkraum beräumt, und der Privater ist, handelt für den Staat.

Ergänzung: Es können auch in gesetzlichen Rahmen Private herangezogen werden, die dann über z. B. http://de.wikipedia.org/wiki/Aufopferungsanspruch Ausgleich finden. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Enteignender_Eingriff )

D. h. sogar privatrechtlich ist es möglich sich vertreten zu lassen.
Konzerne bestehen oft aus vielen einzelnen GmbHs und/oder AGs, die Verwaltungsgesellschaften haben.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist die Einigung der Länder über die Gebührenhöhe usw. Darauf hin wird das in den Ländern jeweils für das Land bestimmt und geregelt. Und die GEZ handelt dann für die Sender usw.

Und der omninöse " Rundfunkbeitragsstaatsvertrag", auf den die Herren
sich berufen, ist rechtlich nicht existent,

Falsch.

Im Übrigen: Das bestimmst ja weder Du, noch kann ich das so bestimmen.

Und ich weiß nicht, wie Du zu diesen Ansichten kommst, aber das ist im Endeffekt auch unerheblich:

weil solche Verträge laut GG
sich für den Bürger vom Wirkungsbereich klar erkennbar abgrenzen lassen
müssen - was wegen fehlendem Friedensvertrag schlicht unmöglich ist.

Ach jetzt soll wieder das Reich herhalten?

BTW: Aus solch typischer, obrigkeitshöriger Einstellung der Deutschen
haben gewissenlose Machthaber im 3. Reich ihre Duldung und Unterstützung
bezogen...

Uijuijui. Das tat aber weh [[freude]][[freude]] [[freude]] [[top]]

Aber ein Nazi bin ich jetzt für Dich noch nicht, oder?

Schon mal darüber nachgedacht, dass Untertanen überall Untertanen sein müssen?

Was ich Dir mitteilte, sind lediglich die geltenden Spielregeln und existierenden Funktionsweisen. Daraus solltest Du bitte nicht den Schluss ziehen, dass ich damit übereinstimme. Habe gegenüber dem Staate sowie dem Recht seit jeher eine sehr kritische Einstellung. Und auch die GEZ und dem Zwnagsbeitrag schon immer mit viel Kritik bedacht.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: solche komplexen Dinge sind natürlich nicht immer so einfach zu verstehen, aber man muss eben genau hinschauen.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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