Falsch! Und: Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die Gebühr - und für wen ist die GEZ tätig?

azur, Dienstag, 12.05.2015, 16:47 (vor 3900 Tagen) @ Leserzuschrift3259 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 12.05.2015, 16:50

Hallo webmax,

siehe Betreff.

Die Sender, für die eingezogen wird, sind öffentlich-rechtlich. Für diese handelt die GEZ.

Die GEZ ist keine Firma, für die das HGB Anwendung finden könnte, sondern eine: "nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft".
http://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice
http://www.gez.de/impressum.html

So überall nachlesbar und etliche Male hier besprochen.

Ebenso die Grundlagen deren Handelns und die Vollstreckung.

Was Du hier schriebest, ist leider irreführend.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: Sorry, webmax, aber Du bist nicht vom Fach. Vielleicht freust Du Dich über fachlich begründete Auskünfte.

Ergänzung: Das BGB ist mit Sicherheit nicht über anderen Gesetzen stehend. Und bitte nicht der Problematik: http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_specialis und http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_generalis verwechseln.

--
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