Falsch! Und: Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die Gebühr - und für wen ist die GEZ tätig?
Hallo webmax,
siehe Betreff.
Die Sender, für die eingezogen wird, sind öffentlich-rechtlich. Für diese handelt die GEZ.
Die GEZ ist keine Firma, für die das HGB Anwendung finden könnte, sondern eine: "nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft".
http://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice
http://www.gez.de/impressum.html
So überall nachlesbar und etliche Male hier besprochen.
Ebenso die Grundlagen deren Handelns und die Vollstreckung.
Was Du hier schriebest, ist leider irreführend.
Viele freundliche Grüße
azur
PS: Sorry, webmax, aber Du bist nicht vom Fach. Vielleicht freust Du Dich über fachlich begründete Auskünfte.
Ergänzung: Das BGB ist mit Sicherheit nicht über anderen Gesetzen stehend. Und bitte nicht der Problematik: http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_specialis und http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_generalis verwechseln.
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