Mietskaserne

Rybezahl, Montag, 11.05.2015, 03:10 (vor 3901 Tagen) @ Dirk-MV3976 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 11.05.2015, 03:29

Auch für Mietskasernen gilt, es muss sich zunächst Zugang zur Mietskaserne beschafft werden. Vorher weiß man nicht, ob es sich bei der Mietskaserne um eine oder mehrere Wohnungen handelt. Und selbst wenn man sich Zugang verschaffen kann, und einige Türen sich nicht öffnen lassen, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Türen nicht von innen durch einen unglücklichen Zufall durch Gegenstände blockiert wurden, der Zugang zu den Räumlichkeiten also definitiv nicht durch Schloss und Schlüssel versperrt wurde. Der Nachweis einer etwa anfallenden "Haushaltspauschale" erweist sich also als ausgesprochen schwierig, wenn man nicht den Zugriff auf Mietverträge erhält. Sonst: Tür auf: "Ich bin von der", Tür zu. Ach ja, und außen auch Klinke, keinen Knauf, wenn dann Drehknauf. Muss ja nicht mechanisch verbunden sein.

Mit dem Ding haben die uns eine schöne Grube geschaufelt.

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