Nachdem da kein Widerspruch in Sicht ist
gehe ich davon aus, dass meine Angaben im vorangegangenen Kommentar sachlich richtig sind.
Interessant sind nur die Meinungen, die ich auf mein Mail bekommen habe.
Da gibts eine Meinung, die vom Thema her sicher schon in anderen Threads ausreichend behandelt wurde:
Das Deutsche Reich besteht nämlich weiter, wenn auch derzeit ohne Verwaltung (das mußte selbst das Grundgesetzgericht in Karlsruhe so ausurteilen).
Klar geht das das dem Urteil aus dem Jahre 1973 so hervor:
https://www.zeit.de/1973/32/das-urteil-von-karlsruhe
Aber es stellt sich die Frage, wie das völkerrechtlich nach der Wiedervereinigung, speziell nach dem 2+4-Vertrag zu bewerten ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag
Natürlich bin ich mir darüber im Klaren, mit welcher Zunge Wiki oftmals spricht.
Ich zitiere aus dem Wiki-link:
Das Ergebnis war die Wiederherstellung der deutschen Einheit und nach Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten – Restbestände der aus der Berliner Erklärung von 1945 herrührenden „Supreme Authority“ (oberste Regierungsgewalt)[30] – der Regierungen der Französischen Republik, der Sowjetunion, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten die Wiedererlangung der „demgemäß volle[n] Souveränität [Deutschlands] über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“.[31]
Klar kann man nun unterschiedlicher Meinung darüber sein, was "Deutschland" und das "Deutsche Reich" völkerrechtlich bedeutet und ob man hier juristisch einen Unterschied festschreiben kann.
Das ist eine Spielwiese, auf der ich mich nicht zurechtfinde, - das ist mir alles zu kompliziert und zu diffus. Vor allem deshalb, weil es zu widersprüchlich ist. Beispiele der Widersprüchlichkeit im selben link von Wiki:
„Die beiden deutschen Staaten handelten nur im eigenen Namen und nicht als Vertreter Deutschlands"
und
"Die Annahme des Zwei-plus-Vier-Vertrages war Voraussetzung der Vier Mächte zu deren Zustimmung zur deutschen vollständigen[34] Souveränität, da ein gesonderter Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg nicht abgeschlossen wurde: „Ein zusätzlicher Friedensvertrag ist daher weder geplant noch machte er Sinn. Alles, was ein Friedensvertrag füglich enthalten sollte, ist mithin geregelt. Der Zwei-plus-vier-Vertrag ersetzt damit kraft seines auf mehr als Frieden gerichteten Inhalts jeden Friedensvertrag mit den Kriegsgegnern“.[35] Denn ein Friedensvertrag ist völkerrechtlich nicht die einzige Möglichkeit der Kriegsbeendigung."
Eine derart schwammige Formulierung habe ich noch in keinem völkerrechtsverbindlichen Vertrag gelesen.
Da schreibt mir ein anderer Leser im Gelben (bezogen auf meine Kommentare weiter oben):
Das war die letzte Zahlung für den ersten Weltkrieg.
Die Zahlungen für den zweiten werden sicher noch ca. 50 Jahre zu leisten sein. Immer wieder interessant, dass darüber weder die eigenen Superdemokraten noch die Empfängerstaaten in der Öffentlichkeit auch nur ein Wort verlieren.
Dem aber steht diese These gegenüber:
"Im Rahmen der Deutschen Einigung wurde der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland – der so genannte Zwei-plus-Vier-Vertrag – abgeschlossen. Die Bundesregierung hat diesen Vertrag in dem Verständnis abgeschlossen, dass damit auch die Reparationsfrage endgültig erledigt ist. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sieht keine weiteren Reparationen vor.“
Das würde bedeuten, dass die deutsche Regierung an die Forderungen Polens und Griechenlands eigentlich mit dem Stinkefinger antworten könnte. Daraus ergibt sich die Frage, - warum sie das nicht tut.
Sagen wir mal so, - ich sehe, dass dieses Thema äußerst komplex ist und völkerrechtliche juristische Kenntnisse erfordert. Genau über diese verfüge ich nicht. Es ist aber durchaus denkbar, dass auch hier im Gelben kaum Leute sind, die sich da genau auskennen.
Deshalb habe ich volles Verständnis dafür, wenn sich darauf keine erklärenden Kommentare mehr einfinden, ich bin auch der Meinung, - bevor man da nichts Konkretes und Abgeklopftes weiß, schweigt man besser.