Danke
Hallo Michael,
und kommt zu einem vernichtenden Urteil. Zur Rechtswidrigkeit der Handlung
des Piloten:
entscheidend ist mMn, ob der Pilot den Befehl zum Abschuß - innerhalb der regulären Befehlskette - hatte, oder nicht!
Und dass ja ein 'innerdeutscher BW-Einsatz' - auch laut GG - nur sehr begrenzt möglich ist, macht die Sache sicher nicht einfacher...
Wie siehst Du hier, als Jurist, eine Korrelation zwischen 'Luftraum über D' und 'innerdeutschem Einsatz' im Sinne des GG?
Ist es also 'nur' eine (weitere) 'Meinungsmache' - 'Framing', an anderer Stelle im Faden - in Richtung des Einsatzes der BW im Inneren, oder nicht?
Gab es nicht darüber hinaus - kurz nach 911 denke ich - entsprechende 'EO's?
Und was ist dran an den Gerüchten mit der französischen Luftwaffe, in der Nähe der Germanwings Maschine? Und wie ist eigentlich in F die Rechtslage?
Diese Frage ist entschieden: Das Bundesverfassungsgericht hat mit
Gesetzeskraft (!) entschieden, dass Paragraf 14 Abs. 3 des
Luftsicherheitsgesetzes (alter Fassung) wegen Verstoßes gegen die
Menschenwürde verfassungswidrig und nichtig sei. Das war am 15. Februar
2005 im Verfahren 1 BvR 357/05.
Danke!
Das gibt der Sache ja noch ein weiteres 'Gschmäckle'.
Beste Grüße
QuerDenker
--
10cc: 'communication is the problem to the answer'
" />