BVerfG

Michael Krause, Dienstag, 18.10.2016, 11:57 (vor 3428 Tagen) @ nereus3762 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 18.10.2016, 12:35

Ich gucke so einen Mist nicht mehr. Recht hat nichts mit Abstimmung durch das Volk zu tun, nach dem Motto 'wer dafür ist, rechts raus, wer dagegen ist links raus', wer es nicht weiß, muss sich den Mist weiter anschauen, bis er bricht.

Wenn ich den Fall richtig mitbekommen habe, gibt es hierzu eine Entscheidung des BVerfG.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/02/rs20060215_...

Es gibt keine quantitative Abwägung von Menschenleben. M.E. eine sehr kluge Entscheidung. Aber das gesunde Volksempfinden scheint das anders zu sehen.

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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.


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