Auch Prof. Fischer behandelt die Sendung
in seiner Kolumne in der Zeit
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terror-ferdinand-vo...
und kommt zu einem vernichtenden Urteil. Zur Rechtswidrigkeit der Handlung des Piloten:
Diese Frage ist entschieden: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Gesetzeskraft (!) entschieden, dass Paragraf 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes (alter Fassung) wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde verfassungswidrig und nichtig sei. Das war am 15. Februar 2005 im Verfahren 1 BvR 357/05. Nichts (!) an Argumenten ist seither hinzugekommen. Meine (zahlreichen) Gespräche mit Protagonisten des Theaterstücks und des Films haben mir gezeigt, dass von 100 Personen, die im Zusammenhang mit Schirachs Terror über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reden, 99 Komma 9 dieses Urteil nicht gelesen haben. Sie quatschen herum, weil es ihnen zu schwierig ist, sich mit der Sache zu befassen, die sie auf "einfache" Weise dem breiten Publikum nahebringen wollen. Statt des in der öffentlichen Diskussion schon vor zehn Jahren erreichten Argumentationsniveaus legen sie also das Niveau zugrunde, das sie selbst innerhalb von zwei oder drei Tagen erreichen können. Sodann unternehmen sie es, dieses Niveau wiederum "herunterzubrechen" auf das Niveau, das ihre "lieben Zuschauer" und "lieben Leser" angeblich allerhöchstens erreichen können. Wir sind damit auf dem Level der Schwarzwaldklinik angekommen. Wer das kritisiert, wird der "juristischen Spitzfindigkeit" geziehen oder – schlimmer – der "Abgehobenheit".
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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.