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Ashitaka, Donnerstag, 01.10.2015, 12:25 (vor 3770 Tagen) @ azur2610 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 01.10.2015, 12:34

es doch ganz einfach. Wenn jemande Geld bei der Bank einzahlt, dann
übereignet er die Geldstücke oder Banknoten.

Es fängt aber eben nicht mit der Einzahlung an, sondern genau umgekehrt.

Dafür erhält er einen Rückzahlungsanspruch. Das ist eine Forderung auf
Geld.

Er erhält keine Forderung, sondern dem Geschäftsbankkunden wird ein Guthaben eingeräumt. Das Guthaben verjährt nicht, darf auch nirgends als Forderung bilanziert werden (Gesetzeswidrig).

Weitere Ansprüche gegen die Bank enstehen auf Grund des Vertrages für z.
B. das Griokonto mit der Bank. Denn die Zahlungsansprüche beziehen sich
auch auf Guthaben, auch die aus Kredit (Verfügungsrahmen) und Gutschriften
(z. B. Überweisungen von Kunden oder Lohn bzw. Gehalt Arbeitgebern)
ergeben.

Jedes Guthaben bezieht sich auf Kreditgeschäfte. Anders entstehen Guthaben nicht. Einzig und allein durch Kreditgeschäft. Ob nun Guthaben hin und her transferiert werden, ob man sich am Bankautomaten Banknoten aushändigen lässt und diese woanders wieder einzahlt, es tut nichts zur Sache. Es fängt immer mit dem Kreditgeschäft und der damit einhergehenden Einräumung des Guthabens an. Natürlich sind das Ansprüche, aber eben keine Forderungen. Bei einem Kreditgeschäft mit einem Kreditinstitut entsteht ein Bankguthaben, welches nicht mit der Entstehung einer Forderung aus anderen Schuldverhältnissen gleichgesetzt werden darf. Der Verjährung wegen, der gesetzlichen Ausweispflichten wegen. Die Werthaltigkeit einer Forderung ist im Gegensatz zur Werthaltigkeit eines Bankguthabens an allerlei Voraussetzungen geknüpft. Einzelwertberichtigungen auf Bankguthaben gibt es nicht. Höchsten Aufwendungen aus Währungsumrechnungen.

Die Wichtigkeit der Unterscheidung, ich hoffe einfach dass du diese nicht abstreitest.

Das sind Forderungen die auf Geld lauten, aber kein Geld sind.

Vorschlag: Wie wäre es, wenn wir sie als "Bankguthaben des Geldes" bezeichnen, die einen von allen übrigen in Geld bewerteten Forderungen abzugrenzenden Anspruch darstellen?

Sie sind aber geldwert und werden zum Bezahlen benutzt, auch wenn es kein
Bezahlen im engeren Sinne ist. Fachleute wissen auch schon lange vor der
hier oft besprochenen Arbeit von Ron Francke, dass das ein Bezahlen wie mit
Geld ist, aber sogenannt erfüllungsgleich verwendet wird. In diesem Thread
hatte ich auch eine Kurzfassung verlinkt:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=368114

Ja, die Guthaben sind "geldwert", bieten hinsichtlich der Werthaltigkeit die selbe Funktion. Die Werthaltigkeit des Bankguthabens bleibt jedoch von der Bonität des Schuldners unberührt. Dafür sorgt das zweistufige Zentralbanksystem. Ein Guthaben kann nicht wertberichtigt werden. Alle übrigen Forderungen schon.

Dem Debitismus steht das nicht entgegen. Diesem geht es ja um Effekte rund
um Schulden. Und das sind ja diese auf Geld lautenden Forderungen.

Dem Debitismus geht es um Schuldverhältnisse, richtig. Nur wird die Gläubigerseite des Bankguthabens in bezug auf die Werthaltigkeit der Schuld ganz anders behandelt, als die Gläubigerseite aller übrigen Schuldverhältnisse.

Frage: Würdest du die Forderung aus dem Verkauf einer Handelsware einem Guthaben bei einem Kreditinstitut vorziehen? Wenn nein, weshalb?

Ich denke, ich habe die Antwort bereits gegeben. Es ist der Gedanke an die Werthaltigkeit.

Zudem gilt ja auch als gesichert, dass das Buch-Geld, also auf Geld
lautende Forderungen, die Menge des vorhandenen Bargeldes um ein Mehrfaches
übersteigt.

Das hat Kostengründe. Die Zentralbank verlangt schließlich einen Abschlag für jedes Refinanzierungsgeschäft. Deshalb werden nur soviele Schuldtitel an die ZB verkauft, wie die Geschäftsbanken geschäftspolitisch benötigen.

Die Geschichte von Anweisung und Buchgeld ist doch uralt.

Áus dieser Historie wissen wir, dasses Buchungseinheiten gab, die sich
nicht auf in Umlauf befindeliche Geldeinheiten bezogen usw.:
"Währungen, die ewig existierten, aber nicht im Umlauf
waren"www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=366162

Jedes Schuldverhältnis kann gebucht werden (A Forderung / B Verbindlichkeit). Es ist nur eine Frage der Bewertung dieser Schuldverhältnisse, d.h. eine frage, ob das Schuldverhältnis mit anderen Schuldverhältnissen verglichen werden kann. Nachdem es die kurante Abgabeneinheit (Geldeinheit) gab, wurde in ihr bewertet.

Wichtig ist immer die Bezugsgröße, auf die sich die Forderungen
beziehen. Bar-Geld muss das nicht, Forderungen hingegen immer.

Ja, weil die Geldeinheit die Abgabeneinheit ist, von der ausgehend alles bewertet wird.

Grüße,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.


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