Geldformen
Hi Zara,
Azur hat völlig recht. Systematisch nachvollzogen ist ein
Geschäftsbankguthaben kein Geld, sondern ein Guthaben (keine Forderung)
einer Geldsumme. Wird bilanziell sauber getrennt. Der Guthabende hat das
Geld also nicht, sondern hat es in Höhe der Guthabensumme gut.
Nach allgemeingültiger Definition ist es Giralgeld/Buchgeld, und damit schlicht und einfach eine Form von Geld. Dass damit die Geldform Bargeld gefordert werden kann, tut dieser Tatsache keinen Abbruch.
Ein Guthaben ist nicht gleichzusetzen mit dem gut gehabten.
Ja, und dies behaupte ich auch nirgends. Ich erkenne schlicht und einfach, dass Giralgeld eine Forderung auf Bargeld ist. Beides sind (man beachte azurs Links) Geldformen. Mit den Links widerspricht er sich selber.
Was jedoch gleichgesetzt werden kann ist die Funktion des Geldes
(Geldfunktion) und die Funktion des Guthabens von Geld (Guthabenfunktion).
Warum? Denken wir an das System: Die Funktion kann nur solange
gleichgesetzt werden, wie das Geschäftsbankensystem eine ausreichende
Besicherung für die geldpolitische Verfahren mit der Zentralbank
gewährleisten kann. D.h. für jedes Guthaben auf Geld
Guthaben auf Bargeld/Zentralbankgeld.
bedarf es
ausreichender notenbankfähiger Sicherheiten (ausreichend
besicherter Schuldtitel), Sicherheiten die zwar nicht hinterlegt werden
müssen (ZBG-Bedarf ist über Mindestreserve hinaus Politik der GB), die
aber aufgrund der Richtlinien der ZB für Hinterlegungen bereit gehalten
werden müssen (ab in den Pfand-Pool).
So ist es.
Das System basiert also auf Vertrauen (Forderungen/Schulden), welches
wiederrum durch Sicherheiten gekennzeichnet ist (Nicht sicher, kein
vertrauen!). Einzelfälle im rahmen geschäftspolitischer Entscheidungen
einer bankengruppe bestimmen NICHT die Regel. Mit Sicherheiten sind nicht
zwingend dingliche Sicherheiten gemeint, sondern ausreichend werthaltige
Schuldtitel (marktfähig / nicht marktfähig mit unterschiedlichen
Bonitäts-Anforderungen). Die notenbankfähige Sicherheit ist also nicht
auf etwas sachliches bezogen, sondern auf die Werthaltigkeit der Forderung
(Spiegelseite Schuld).
Ja. Und? Kein Problem!
Zuende gedacht sind nur solche Sicherheiten notenbankfähig, die aufgrund
ausreichender Verschuldungsfähigkeit werthaltig bleiben. Werte, das sind
nichts anders als Schuldeinheiten. Da der Wert immer Relation ist, drückt
er schlußendlich das "haben müssen" der in diesen Einheiten
ausgedrückten Einheiten (Wirtschaftsgüter etc.) aus.Da alle Geldeinheiten brauchen, führt an dem "haben müssen" dieser
Einheit nichts vorbei. Alleine mit Guthaben der Geldeinheiten funktioniert
es nicht.
Genau, das eine bedingt das andere.
Herzlichst, Zara