Fakt ist, Buchgeld ist geldwert - aber es sind nur Forderungen - aber das steht dem Debitismus überhaupt nicht im Wege
hallo Ashitaka,
es doch ganz einfach. Wenn jemande Geld bei der Bank einzahlt, dann übereignet er die Geldstücke oder Banknoten.
Dafür erhält er einen Rückzahlungsanspruch. Das ist eine Forderung auf Geld.
Weitere Ansprüche gegen die Bank enstehen auf Grund des Vertrages für z. B. das Griokonto mit der Bank. Denn die Zahlungsansprüche beziehen sich auch auf Guthaben, auch die aus Kredit (Verfügungsrahmen) und Gutschriften (z. B. Überweisungen von Kunden oder Lohn bzw. Gehalt Arbeitgebern) ergeben.
Das sind Forderungen die auf Geld lauten, aber kein Geld sind.
Sie sind aber geldwert und werden zum Bezahlen benutzt, auch wenn es kein Bezahlen im engeren Sinne ist. Fachleute wissen auch schon lange vor der hier oft besprochenen Arbeit von Ron Francke, dass das ein Bezahlen wie mit Geld ist, aber sogenannt erfüllungsgleich verwendet wird. In diesem Thread hatte ich auch eine Kurzfassung verlinkt: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=368114
Dem Debitismus steht das nicht entgegen. Diesem geht es ja um Effekte rund um Schulden. Und das sind ja diese auf Geld lautenden Forderungen.
Zudem gilt ja auch als gesichert, dass das Buch-Geld, also auf Geld lautende Forderungen, die Menge des vorhandenen Bargeldes um ein Mehrfaches übersteigt.
Die Geschichte von Anweisung und Buchgeld ist doch uralt.
Ãus dieser Historie wissen wir, dasses Buchungseinheiten gab, die sich nicht auf in Umlauf befindeliche Geldeinheiten bezogen usw.:
"Währungen, die ewig existierten, aber nicht im Umlauf waren"www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=366162
Wichtig ist immer die Bezugsgröße, auf die sich die Forderungen beziehen. Bar-Geld muss das nicht, Forderungen hingegen immer.
Viele freundliche Grüße
azur
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